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Sitzzuteilungsverfahren
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Sitzzuteilungsverfahren sind Rechenverfahren, um bei VerhĂ€ltniswahlen eine vorgegebene Anzahl von Sitzen eines Parlaments den zu berĂŒcksichtigenden Parteien im VerhĂ€ltnis ihrer Stimmenzahlen zuzuteilen. Es sind Rundungsverfahren, bei denen die Summe der Summanden erhalten bleiben muss (summenerhaltendes Runden).

Zuteilungsverfahren werden auch genutzt, um bei einer Aufgliederung eines großen Wahlgebiets in kleinere Wahldistrikte die verfĂŒgbaren Gesamtsitze auf die Distrikte im VerhĂ€ltnis ihrer BevölkerungsstĂ€rken aufzuteilen. DarĂŒber hinaus können sie dazu dienen, bei gegebener Teilnehmergruppe die fĂŒr sie erhobenen (positiven) Mess- oder ZĂ€hlwerte in Prozente umzurechnen, indem 100 Prozentpunkte den Teilnehmern im VerhĂ€ltnis ihrer Messwerte zugeordnet werden. Sollen Prozentzahlen auf eine Nachkommastelle genau sein, werden 1000 Promillpunkte verteilt. Dieselbe Aufgabe liegt vor, wenn bei einer Kaufrechnung oder -quittung die Mehrwertsteuer (ein Prozentsatz der Rechnungssumme) auf die Positionen zu verteilen ist.

Allgemein dienen Zuteilungsverfahren der proportionalen ReprÀsentation von Akteuren, von denen jedem ein Gewicht zukommt und auf die eine gewisse Anzahl (von Gesamtsitzen, von Prozentpunkten o. À.) im VerhÀltnis ihrer Gewichte zu verteilen sind.

Contents

‱ Weblinks
‱ Literatur

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ProportionalitÀt und Ganzzahligkeit

Zuteilungsverfahren werden hier am Beispiel der Zuteilung von Parlamentssitzen an Parteien erlĂ€utert. Die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze wird abgekĂŒrzt mit h {\displaystyle h} (HausgrĂ¶ĂŸe). Die bei der Sitzzuteilung zu berĂŒcksichtigenden Parteien werden in irgendeiner Weise von 1 bis ℓ ℓ {\displaystyle \ell } durchnummeriert.cite-ref-1[1] Die Stimmenzahlen der Parteien, mit denen sie aus der Wahl hervorgehen, seien bezeichnet mit v 1 , 
 
 , v ℓ ℓ {\displaystyle v_{1},\ldots ,v_{\ell }} (Voten). Aufgabe eines Sitzzuteilungsverfahrens ist es, ganzzahlige Sitzzahlen x 1 , 
 
 , x ℓ ℓ {\displaystyle x_{1},\ldots ,x_{\ell }} zu bestimmen, die proportional zu den Stimmenzahlen sind und zusammen die HausgrĂ¶ĂŸe ausschöpfen. (Der Buchstabe x {\displaystyle x} deutet an, dass die Sitzzahlen die „Unbekannten“ sind, die es zu bestimmen gilt.)

Im theoretischen Fall, dass nur Proporz zu sichern wĂ€re und nicht auch Ganzzahligkeit, sollte fĂŒr jede Partei j {\displaystyle j} der Anteil an Sitzen gleich dem Anteil an Stimmen sein: x j h = v j v {\displaystyle {\tfrac {x_{j}}{h}}={\tfrac {v_{j}}{v}}} , wobei v = v 1 + ⋯ ⋯ + v ℓ ℓ {\displaystyle v=v_{1}+\cdots +v_{\ell }} die Zahl der Gesamtstimmen angibt. Mit dem Dreisatz aus der Schulmathematik ergĂ€be sich fĂŒr die Sitzzahl der Partei j {\displaystyle j} die „Lösung“

“ x j ” = v j v ⋅ ⋅ h = Stimmen fĂŒr Partei j Gesamtstimmen ⋅ ⋅ HausgrĂ¶ĂŸe {\displaystyle {\text{“}}x_{j}{\text{”}}={\frac {v_{j}}{v}}\cdot h={\frac {{\text{Stimmen fĂŒr Partei }}j}{\text{Gesamtstimmen}}}\cdot {\text{HausgrĂ¶ĂŸe}}}

Der hier auftretende idealanspruchIdealanspruch v j D {\displaystyle {\tfrac {v_{j}}{D}}} , mit Nenner D = v h {\displaystyle D={\tfrac {v}{h}}} , ist mangels garantierter Ganzzahligkeit nur ein theoretischer Kennwert und nicht mehr. Er deutet das Niveau des Sitzanspruchs von Partei j {\displaystyle j} an, taugt aber nicht als praktische Sitzzahl. Ganzzahligkeit ist im praktischen Sitzzuteilungsproblem unverzichtbar.

Ganzzahligkeit wird dadurch erzwungen, dass Quotienten der Form v j D {\displaystyle {\tfrac {v_{j}}{D}}} , mit beliebigem Divisor D > 0 {\displaystyle D>0} , in einem eigenstÀndigen Verfahrensschritt auf eine Ganzzahl gerundet werden. Wird allgemein eine Rundungsregel durch eckige Klammern angedeutet, bekommt die Sitzzahl der Partei j {\displaystyle j} als praktische Problemlösung die Form

x j = [ v j D ] = Rundung von ( Stimmen fĂŒr Partei j Divisor ) {\displaystyle x_{j}=\left[{\frac {v_{j}}{D}}\right]={\text{Rundung von }}\left({\frac {{\text{Stimmen fĂŒr Partei }}j}{\text{Divisor}}}\right)}

Die Sitzzahl einer Partei ist somit die Ganzzahl, die durch Rundung des Quotienten aus der Stimmenzahl dieser Partei und einem Divisor hervorgeht, wobei fĂŒr alle Parteien derselbe Divisor benutzt wird. Divisor und Rundung mĂŒssen so zusammenwirken, dass die vorgegebene HausgrĂ¶ĂŸe genau ausgeschöpft wird: x 1 + ⋯ ⋯ + x ℓ ℓ = h {\displaystyle x_{1}+\cdots +x_{\ell }=h} .

Je nachdem, wie Divisor und Rundungsregel austariert werden, ergeben sich unterschiedliche Zuteilungsverfahren. In den Anwendungen dominieren zwei Klassen von Verfahren, Divisorverfahren und Quotenverfahren:

‱ Divisorverfahren benutzen eine feste Rundungsregel und passen den Divisor an, bis die HausgrĂ¶ĂŸe ausgeschöpft ist; der Divisor heißt hier auch beweglicher WahlschlĂŒssel (engl. sliding divisor).
‱ Quotenverfahren geben den Divisor formelmĂ€ĂŸig vor und richten die Rundungen so ein, dass die HausgrĂ¶ĂŸe erreicht wird; hier wird der Divisor auch fester WahlschlĂŒssel, Wahlzahl oder Quote (engl. quota) genannt.

Es gibt auch andere Zuteilungsverfahren, die in keine dieser beiden Klassen fallen.

Bei Sitzzuteilungsverfahren ist Ganzzahligkeit unabdingbar, weil in einem Parlament alle Abgeordneten gleich sind und Bruchteilssitze keinen Sinn geben.cite-ref-2[2] Das Beharren auf Ganzzahligkeit entspricht dem Parlamentsleben. Aus Parteiensicht ist jeder Sitz wichtig, ein Sitz mehr oder weniger kann ĂŒber Mehrheiten entscheiden. Keine Partei wird einer anderen einen Sitz ĂŒberlassen, auf den sie sich selber Chancen ausrechnet, denn „Wahlrecht ist auch Machtrecht“.cite-ref-faz-1636177-3-0[3]

Traditionelle Zuteilungsverfahren und ihre Namenspatrone

Im deutschsprachigen Raum haben drei Sitzzuteilungsverfahren besondere Tradition.cite-ref-4[4] Die Bezeichnungen variieren. PopulÀr ist eine Namensgebung mit Verweis auf AutoritÀten, die zur Entwicklung oder Verbreitung des Verfahrens beigetragen haben.cite-ref-5[5] Alternativ gibt es Verfahrensnamen, die die Systematik andeuten, ob es sich um ein Divisor- oder Quotenverfahren handelt und welche Verfahrensschritte prÀgend sind:

‱ Sainte-LaguĂ«-Verfahrencite-ref-schepers-6-0[6], auch: Webster-Methode, Divisorverfahren mit Standardrundung
‱ D’Hondt-Verfahren, auch: Hagenbach-Bischoff-Verfahren, Jefferson-Methode, Divisorverfahren mit Abrundung
‱ Hare/Niemeyer-Verfahren, auch: Hamilton-Methode, Hare-Quotenverfahren mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten

In Deutschland galt das D’Hondt-Verfahren ab dem ersten Bundeswahlgesetz 1949 fĂŒr die Sitzzuteilung bei Wahlen zum Deutschen Bundestag. Es wurde 1985 durch das Hare/Niemeyer-Verfahren ersetzt, das 2008 vom Sainte-LaguĂ«-Verfahren abgelöst wurde.

Die Verfahren werden erlÀutert anhand der Wahl des Gemeinderats des Marktes Mallersdorf-Pfaffenberg im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen am 15. MÀrz 2020. Je nach Verfahren erhÀlt man unterschiedliche Zuteilungen. Zudem zog die Wahl einen Rundungsstreit nach sich, der aufzeigt, mit welchen Problemen die Praxis zu kÀmpfen hat.cite-ref-7[7]

Divisorverfahren

Mit Standardrundung (Sainte-Laguë)

Standardrundung bedeutet, dass der Quotient aus Stimmenzahl und Divisor ab- bzw. aufgerundet wird je nachdem, ob der Nachkommateil des Quotienten kleiner bzw. grĂ¶ĂŸer als ein Halb ist. FĂŒr Mallersdorf-Pfaffenberg lĂ€sst sich das Ergebnis mit dem Satz beschreiben: Auf je 3318,36 Stimmenbruchteile entfĂ€llt rund ein Sitz.

| Partei | Stimmen | Quotient | Sitze |
|---|---|---|---|
| CSU | 28.206 | 8,49998 | 8 |
| FW | 18.251 | 5,50001 | 6 |
| SPD | 10.000 | 3,0 | 3 |
| ÖDP | 9.229 | 2,8 | 3 |
| GRÜNE | 1.487 | 0,4 | 0 |
| Summe (Divisor) | 67.173 | (3318,36) | 20 |
| Auf je 3318,36 Stimmenbruchteile entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei „rund“ hier auf Standardrundung verweist. | Auf je 3318,36 Stimmenbruchteile entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei „rund“ hier auf Standardrundung verweist. | Auf je 3318,36 Stimmenbruchteile entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei „rund“ hier auf Standardrundung verweist. | Auf je 3318,36 Stimmenbruchteile entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei „rund“ hier auf Standardrundung verweist. |

Der problemlösende Divisor ist Resultat eines mehrschrittigen Rechenwegs. Der Weg beginnt mit einem Startdivisor. Sollte mit diesem die HausgrĂ¶ĂŸe verfehlt werden, folgen Anpassungsschritte. FĂŒr das Divisorverfahren mit Standardrundung gibt es drei Rechenwege: Diskrepanzabbau, Höchstzahlenschema mit Teilern 0,5, 1,5, 2,5 usw. und Höchstzahlenschema mit Teilern 1, 3, 5 usw. Der Diskrepanzabbau-Algorithmus ist der schnellste.cite-ref-8[8]

Diskrepanzabbau beim Divisorverfahren mit Standardrundung. Dies ist der Rechenweg, der in § 6 des Bundeswahlgesetzes beschrieben ist:cite-ref-9[9]

„Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt alle verfĂŒgbaren Sitze vergeben werden. Dazu wird zunĂ€chst die Gesamtzahl der Stimmen aller zu berĂŒcksichtigenden Parteien durch die Gesamtzahl der Sitze geteilt. Entfallen danach mehr Sitze auf die Parteien als verfĂŒgbar, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei Neuberechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Parteien, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen.“

Das Beispiel Mallersdorf-Pfaffenberg lehrt, wie das Heruntersetzen des Startdivisors vollzogen wird. (Wird stattdessen das Divisorverfahren mit Abrundung verwendet, zeigt das Beispiel, wie das Heraufsetzen funktioniert.)

Der Startdivisor fĂŒr das Divisorverfahren mit Standardrundung ist die Hare-Quote, d. h. der Durchschnitt von Stimmen pro Sitz. FĂŒr die Ratswahl in Mallersdorf-Pfaffenberg ist der Startdivisor 67 173 20 = 3358 , 65 {\displaystyle {\tfrac {67\,173}{20}}=3358{,}65} . Folglich werden die mit den Parteistimmen 28 206 : 18 251 : 10 000 : 9229 : 1487 {\displaystyle 28\,206:18\,251:10\,000:9229:1487} einhergehenden Quotienten 8 , 4 : 5 , 4 : 3 , 0 : 2 , 7 : 0 , 4 {\displaystyle 8{,}4:5{,}4:3{,}0:2{,}7:0{,}4} standardgerundet zu 8 : 5 : 3 : 3 : 0 {\displaystyle 8:5:3:3:0} Sitzen. Zusammen werden 19 Ratssitze verteilt, ein Sitz zu wenig.

Die Diskrepanz von einem Fehlsitz wird in einem Schritt abgebaut. Dies leistet ein neuer Divisor, der um so viel kleiner als der Startdivisor ist, dass der fehlende Sitz hinzugefĂŒgt wird. ZunĂ€chst wird fĂŒr jede Partei der Divisorwert markiert, ab dem sie einen weiteren Sitz erhĂ€lt.

Wenn der neue Divisor D {\displaystyle D} unterhalb der Marke 28 206 8 , 5 ≈ ≈ 3318,353 {\displaystyle {\tfrac {28\,206}{8{,}5}}\approx 3318{,}353} liegt, bekommt Partei 1 einen Sitz mehr. Denn D < 28 206 8 , 5 {\displaystyle D<{\tfrac {28\,206}{8{,}5}}} bedeutet, dass der Quotient 28 206 D {\displaystyle {\tfrac {28\,206}{D}}} grĂ¶ĂŸer als 8,5 wird und zu 9 (oder mehr) Sitzen fĂŒhrt.

Unter der Marke 18 251 5 , 5 ≈ ≈ 3318,364 {\displaystyle {\tfrac {18\,251}{5{,}5}}\approx 3318{,}364} bekommt Partei 2 einen Sitz mehr.

Unter der Marke 10 000 3 , 5 ≈ ≈ 2857,143 {\displaystyle {\tfrac {10\,000}{3{,}5}}\approx 2857{,}143} bekommt Partei 3 einen Sitz mehr.

Unter der Marke 9229 3 , 5 ≈ ≈ 2636,857 {\displaystyle {\tfrac {9229}{3{,}5}}\approx 2636{,}857} bekommt Partei 4 einen Sitz mehr.

Unter der Marke 1487 0 , 5 = 2974 {\displaystyle {\tfrac {1487}{0{,}5}}=2974} bekommt Partei 5 ihren ersten Sitz.

Wird ausgehend vom Startdivisor der Divisor verkleinert, dann stĂ¶ĂŸt er als erstes auf die höchste dieser Marken. Sie gehört zu Partei 2:

max { 28 206 8 , 5 , 18 251 5 , 5 , 10 000 3 , 5 , 9229 3 , 5 , 1487 0 , 5 } = 18 251 5 , 5 = 3318 , 36 ÂŻ ÂŻ {\displaystyle \max \left\{{\frac {28\,206}{8{,}5}},{\frac {18\,251}{5{,}5}},{\frac {10\,000}{3{,}5}},{\frac {9229}{3{,}5}},{\frac {1487}{0{,}5}}\right\}={\frac {18\,251}{5{,}5}}=3318{,}{\overline {36}}}

Mit einem neuen Divisor unterhalb dieser Marke erhĂ€lt Partei 2 einen sechsten Sitz, den insgesamt zwanzigsten. Kleiner als 28 206 8 , 5 ≈ ≈ 3318,353 {\displaystyle {\tfrac {28\,206}{8{,}5}}\approx 3318{,}353} darf der Divisor nicht werden, sonst bekĂ€me Partei 1 einen neunten Sitz, der ĂŒberzĂ€hlig wĂ€re. Jede Zahl im Bereich von 3318,353 bis 3318,363 kann als Divisor dienen, um die zwanzig Ratssitze zuzuteilen.

Obige Tabelle zitiert den Divisor 3318,36. FĂŒr die ersten beiden Parteien werden die Quotienten mit fĂŒnf Nachkommastellen angezeigt, um zu bestĂ€tigen, dass der erste Quotient, weil kleiner als 8,5, abzurunden und der zweite, weil grĂ¶ĂŸer als 5,5, aufzurunden ist. FĂŒr die anderen drei Parteien reicht eine Nachkommastelle aus, um ĂŒber Ab- und Aufrundung zu entscheiden.

Zitierdivisor. Die zulÀssigen Divisoren bilden einen Bereich, unterhalb dem zu viele Sitze vergeben werden und oberhalb zu wenige. Jeder Wert innerhalb des Bereichs ist ein tauglicher Divisor. Ein spezieller Wert ist der Zitierdivisor.

FĂŒr den Zitierdivisor wird die Bereichsmitte bestimmt und auf so wenige Nachkommastellen und auf so viele nachlaufende Nullen wie möglich (kaufmĂ€nnisch) gerundet. Im Beispiel hat der Divisorbereich von 28 206 8 , 5 {\displaystyle {\tfrac {28\,206}{8{,}5}}} ≈ 3318,353 bis 18 251 5 , 5 {\displaystyle {\tfrac {18\,251}{5{,}5}}} ≈ 3318,364 den Mittelpunkt ( 28 206 8 , 5 + 18 251 5 , 5 ) / 2 = 620 533 187 = 3318 67 187 = 3318 , 3582887700534759 ÂŻ ÂŻ {\displaystyle \left({\tfrac {28\,206}{8{,}5}}+{\tfrac {18\,251}{5{,}5}}\right)/2={\tfrac {620\,533}{187}}=3318{\tfrac {67}{187}}=3318{,}{\overline {3582887700534759}}} . Rundung auf zwei Dezimalstellen liefert den Zitierdivisor 3318,36.

Höchstzahlenschema mit Teilern 0,5, 1,5, 2,5 usw. FĂŒr das Divisorverfahren mit Standardrundung ist der Höchstzahlen-Algorithmus weit verbreitet. Er beginnt mit einem so großen Startdivisor, dass zunĂ€chst kein Sitz verteilt wird (im Beispiel: grĂ¶ĂŸer als 56 412 {\displaystyle 56\,412} ). Die anfĂ€ngliche Diskrepanz betrĂ€gt somit zwanzig Fehlsitze.

Der Abbau der Diskrepanz erfolgt in zwanzig Schritten. Erst wird der erste Sitz zugeteilt, dann der zweite, danach der dritte, schließlich der neunzehnte und als letztes der zwanzigste.

Die Anpassungsschritte Ă€hneln dem Schritt vom neunzehnten zum zwanzigsten Sitz im Diskrepanzabbau-Algorithmus. Die auftretenden Marken sind alle von demselben Format: Parteistimmen geteilt durch 0,5, 1,5, 2,5 usw. Die Marken heißen nun Vergleichszahlen. Jede Partei erhĂ€lt so viele Sitze, wie oft sie zu den zwanzig höchsten Vergleichszahlen, den Höchstzahlen, beitrĂ€gt.cite-ref-schepers-6-1[6] Die AuszĂ€hlung der zwanzig höchsten Vergleichszahlen wird schematisch organisiert:

| Partei | CSU | CSU | FW | FW | SPD | SPD | ÖDP | ÖDP | GRÜNE |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmen | 28.206 | 28.206 | 18.251 | 18.251 | 10.000 | 10.000 | 9.229 | 9.229 | 1.487 |
| Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen |
| Stimmen/0,5 | # | 56.412,00 | # | 36.502,00 | # | 20.000,00 | # | 18.458,00 | 2.974,00 |
| Stimmen/1,5 | # | 18.804,00 | # | 12.167,33 | # | 6.666,67 | # | 6.152,67 | 991,33 |
| Stimmen/2,5 | # | 11.282,40 | # | 7.300,40 | # | 4.000,00 | # | 3.691,60 | 594,80 |
| Stimmen/3,5 | # | 8.058,86 | # | 5.214,57 | 2.857,14 | 2.857,14 | 2.636,86 | 2.636,86 | 424,86 |
| Stimmen/4,5 | # | 6.268,00 | # | 4.055,78 | 2.222,22 | 2.222,22 | 2.050,89 | 2.050,89 | 330,44 |
| Stimmen/5,5 | # | 5.128,36 | # | 3.318,36 | 1.818,18 | 1.818,18 | 1.678,00 | 1.678,00 | 270,36 |
| Stimmen/6,5 | # | 4.339,38 | 2.807,85 | 2.807,85 | 1.538,46 | 1.538,46 | 1.419,85 | 1.419,85 | 228,77 |
| Stimmen/7,5 | # | 3.760,80 | 2.433,47 | 2.433,47 | 1.333,33 | 1.333,33 | 1.230,53 | 1.230,53 | 198,27 |
| Stimmen/8,5 | 3.318,35 | 3.318,35 | 2.147,18 | 2.147,18 | 1.176,47 | 1.176,47 | 1.085,76 | 1.085,76 | 174,94 |
| AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) |
| Sitze | 8 | 8 | 6 | 6 | 3 | 3 | 3 | 3 | 0 |

Aus diesem Schema ist auch der Divisorbereich ablesbar. Seine obere Grenze ist die kleinste der Höchstzahlen (3318,36). Die untere Grenze ist die grĂ¶ĂŸte unter den anderen Vergleichszahlen (3318,35).

Höchstzahlenschema mit Teilern 1, 3, 5 usw. Die AuszĂ€hlung der höchsten Vergleichszahlen bleibt dieselbe, wenn alle Vergleichszahlen mit demselben Faktor multipliziert werden. Was vorher grĂ¶ĂŸer oder kleiner war, ist es dann auch hinterher. Alternativ können daher die Teiler 0,5, 1,5 2,5 usw. ersetzt werden durch die um den Faktor zwei vergrĂ¶ĂŸerten Teiler 1, 3, 5 usw.cite-ref-10[10] Mit diesen Teilern ergeben sich andere Vergleichszahlen.

| Partei | CSU | CSU | FW | FW | SPD | SPD | ÖDP | ÖDP | GRÜNE |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmen | 28.206 | 28.206 | 18.251 | 18.251 | 10.000 | 10.000 | 9.229 | 9.229 | 1.487 |
| Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen |
| Stimmen/1 | # | 28.206,00 | # | 18.251,00 | # | 10.000,00 | # | 9.229,00 | 1.487,00 |
| Stimmen/3 | # | 9.402,00 | # | 6.083,67 | # | 3.333,33 | # | 3.076,33 | 495,67 |
| Stimmen/5 | # | 5.641,20 | # | 3.650,20 | # | 2.000,00 | # | 1.845,80 | 297,40 |
| Stimmen/7 | # | 4.029,43 | # | 2.607,29 | 1.428,57 | 1.428,57 | 1.318,43 | 1.318,43 | 212,43 |
| Stimmen/9 | # | 3.134,00 | # | 2.027,89 | 1.111,11 | 1.111,11 | 1.025,44 | 1.025,44 | 165,22 |
| Stimmen/11 | # | 2.564,18 | ? | 1.659,18 | 909,09 | 909,09 | 839,00 | 839,00 | 135,18 |
| Stimmen/13 | # | 2.169,69 | 1.403,92 | 1.403,92 | 769,23 | 769,23 | 709,92 | 709,92 | 114,38 |
| Stimmen/15 | # | 1.880,40 | 1.216,73 | 1.216,73 | 666,67 | 666,67 | 615,27 | 615,27 | 99,13 |
| Stimmen/17 | ? | 1.659,18 | 1.073,59 | 1.073,59 | 588,24 | 588,24 | 542,88 | 542,88 | 87,47 |
| AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) |
| Sitze | 8 | 8 | 6 | 6 | 3 | 3 | 3 | 3 | 0 |

Es scheint so, als gĂ€be es hier eine Konkurrenz zwischen CSU und FW, denn fĂŒr beide ist als zwanzigste Höchstzahl der Wert 1659,18 ausgewiesen. Der Schein trĂŒgt, denn die dritten Nachkommastellen machen klar, dass die Freien WĂ€hler mit 1659,182 eine höhere Vergleichszahl haben als die CSU mit 1659,176.

rundungsstreitDer Rundungsstreit von Mallersdorf-Pfaffenberg. Das bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz schreibt in Artikel 35 vor, fĂŒr die Verteilung der Sitze auf die Parteien das Höchstzahlenschema mit Teilern 1, 3, 5 usw. anzuwenden.cite-ref-11[11] Wird das Schema nur mechanisch gehandhabt, geht leicht die Orientierung verloren, wo Genauigkeit gefragt ist und wo Rundung erlaubt ist. Solche Desorientierung löste bei der Wahl in Mallersdorf-Pfaffenberg einen Rundungsstreit aus.

Die Vergleichszahlen wurden mit zwei Nachkommastellen berechnet. Weil fĂŒr CSU und FW derselbe Wert herauskam (1659,18), wurde vor Ort argumentiert, dass ein Gleichstand vorliege und der Sitz an die CSU falle, da der an neunter Stelle stehende CSU-Kandidat mehr Stimmen (1180) aufwies als der an sechster Stelle stehende FW-Kandidat (818). Auf Anfrage stĂŒtzte das Innenministerium die falsche Auswertung mit der ministerialbĂŒrokratischen Behauptung, eine Grenze bei der BerĂŒcksichtigung von Dezimalstellen sei gesetzesimmanent.cite-ref-12[12] Erst durch Bescheid der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Straubing-Bogen wurde die richtige Auswertung der Wahlleiterin, die diese schon bei Bekanntgabe des vorlĂ€ufigen Wahlergebnisses vertreten hatte, bestĂ€tigt und der zwanzigste Sitz den Freien WĂ€hlern zugeteilt.

GleichstÀnde und Bindungen. Situationen, in denen mehrere gleichberechtigte Sitzzuteilungen entstehen, sind selten, aber möglich. Offensichtlich kann es dazu kommen, wenn GleichstÀnde auftreten, beispielsweise wenn an zwei Parteien mit derselben Stimmenzahl eine ungerade Anzahl von Sitzen zuzuteilen ist.

Eine weniger offensichtliche Ursache können „Bindungen“ (engl. ties) sein, die erst spĂ€ter im Verlauf des Rechenwegs zu Tage treten. WĂ€ren etwa in Mallersdorf-Pfaffenberg auf die CSU drei Stimmen weniger entfallen ( 28 203 {\displaystyle 28\,203} ) und auf die FW zwei weniger ( 18 249 {\displaystyle 18\,249} ), hĂ€tte der CSU- bzw. FW-Quotient genau den Wert 8,5 bzw. 5,5 getroffen (Divisor 3318). Mit Bruchteilen genau gleich ein Halb erlaubt die Standardrundung gleichermaßen Abrundung wie auch Aufrundung.cite-ref-13[13] Die 14 Sitze der beiden Parteien könnten in 9 : 5 oder in 8 : 6 Sitze aufgeteilt werden. Es gĂ€be zwei gleichberechtigte Zuteilungen.

Die Vorschriften, wie aus mehreren gleichberechtigten Sitzzuteilungen eine auszuwÀhlen ist, variieren je nach Gesetz. Das Bundeswahlgesetz sieht einen Losentscheid vor. Das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz in Bayern schaut auf die betroffenen Kandidaten oder Kandidatinnen und gibt den Sitz der Person, die mehr Stimmen vorweisen kann. Es gibt auch andere Vorgehensweisen.cite-ref-14[14]

Mit Abrundung (D'Hondt)

Abrundung bedeutet, dass der Quotient aus Stimmenzahl und Divisor zur darunterliegenden Ganzzahl abgerundet wird. FĂŒr Mallersdorf-Pfaffenberg lĂ€sst sich das Ergebnis mit dem Satz beschreiben: Auf je 3060 Stimmen entfĂ€llt rund ein Sitz.

| Partei | Stimmen | Quotient | Sitze |
|---|---|---|---|
| CSU | 28.206 | 9,2 | 9 |
| FW | 18.251 | 5,96 | 5 |
| SPD | 10.000 | 3,3 | 3 |
| ÖDP | 9.229 | 3,02 | 3 |
| GRÜNE | 1.487 | 0,5 | 0 |
| Summe (Divisor) | 67.173 | (3.060) | 20 |
| Auf je 3060 Stimmen entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei „rund“ hier auf Abrundung verweist. | Auf je 3060 Stimmen entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei „rund“ hier auf Abrundung verweist. | Auf je 3060 Stimmen entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei „rund“ hier auf Abrundung verweist. | Auf je 3060 Stimmen entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei „rund“ hier auf Abrundung verweist. |

Abrundung kann auch so interpretiert werden, dass die Berechnung des Quotienten mit Erreichen des Dezimalkommas abbricht. Zu Zeiten, als die Arbeit hĂ€ndisch erledigt wurde, war dies ein Gebot der Ökonomie: BrĂŒche werden nicht gerechnet. FĂŒr das Divisorverfahren mit Abrundung ist das Höchstzahlenschema mit Teilern 1, 2, 3 usw. populĂ€rer als der Diskrepanzabbau-Algorithmus, obwohl letzterer effizienter ist.

Höchstzahlenschema mit Teilern 1, 2, 3 usw. Die Parteistimmen werden fortlaufend durch die natĂŒrlichen Zahlen 1, 2, 3 usw. dividiert. Von den erhaltenen Vergleichszahlen signalisieren die höchsten Werte, welche Parteien die Sitze erhalten. Im Beispiel Mallersdorf-Pfaffenberg ergibt sich folgendes Schema. In diesem Fall ist zur Identifizierung der Höchstzahlen ausreichend, die Berechnung der Vergleichszahlen beim Dezimalkomma abzubrechen.

| Partei | CSU | CSU | FW | FW | SPD | SPD | ÖDP | ÖDP | GRÜNE |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmen | 28.206 | 28.206 | 18.251 | 18.251 | 10.000 | 10.000 | 9.229 | 9.229 | 1.487 |
| Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen | Vergleichszahlen |
| Stimmen/1 | # | 28.206 | # | 18.251 | # | 10.000 | # | 9.229 | 1.487 |
| Stimmen/2 | # | 14.103 | # | 9.125 | # | 5.000 | # | 4.614 | 743 |
| Stimmen/3 | # | 9.402 | # | 6.083 | # | 3.333 | # | 3.076 | 495 |
| Stimmen/4 | # | 7.051 | # | 4.562 | 2.500 | 2.500 | 2.307 | 2.307 | 371 |
| Stimmen/5 | # | 5.641 | # | 3.650 | 2.000 | 2.000 | 1.845 | 1.845 | 297 |
| Stimmen/6 | # | 4.701 | 3.041 | 3.041 | 1.666 | 1.666 | 1.538 | 1.538 | 247 |
| Stimmen/7 | # | 4.029 | 2.607 | 2.607 | 1.428 | 1.428 | 1.318 | 1.318 | 212 |
| Stimmen/8 | # | 3.525 | 2.281 | 2.281 | 1.250 | 1.250 | 1.153 | 1.153 | 185 |
| Stimmen/9 | # | 3.134 | 2.027 | 2.027 | 1.111 | 1.111 | 1.025 | 1.025 | 165 |
| Stimmen/10 | 2.820 | 2.820 | 1.825 | 1.825 | 1.000 | 1.000 | 922 | 922 | 148 |
| AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) | AuszÀhlung der zwanzig Höchstzahlen (markiert mit #) |
| Sitze | 9 | 9 | 5 | 5 | 3 | 3 | 3 | 3 | 0 |

Aus dem Schema lĂ€sst sich auch der Divisorbereich ablesen. Seine obere Grenze ist die kleinste Höchstzahl ( 9229 3 ≈ ≈ 3076 , 33 ) {\displaystyle ({\tfrac {9229}{3}}\approx 3076{,}33)} . Die untere Grenze ist die grĂ¶ĂŸte der restlichen Vergleichszahlen ( 18 251 6 ≈ ≈ 3041 , 83 ) {\displaystyle ({\tfrac {18\,251}{6}}\approx 3041{,}83)} . Rundung des Mittelpunkts von ca. 3059,08 auf zwei Vorkommastellen liefert den Zitierdivisor 3060.

Diskrepanzabbau beim Divisorverfahren mit Abrundung. Der Diskrepanzabbau-Algorithmus springt mit geeignetem Startdivisor in die NĂ€he des Ziels, um von dort mit einigen Anpassungsschritten das Ziel zu erreichen. Der Fall Mallersdorf-Pfaffenstein zeigt die unterschiedliche Eignung denkbarer Startdivisoren auf.

Ist der Startdivisor die Hare-Quote 3358,65, d. h. der Durchschnitt von Gesamtstimmen und Gesamtsitzen, werden zu Beginn nur 17 der 20 Ratssitze verteilt. Drei Sitze werden verfehlt, bis zum Endergebnis sind drei Anpassungsschritte nötig.

Ist der Startdivisor die Droop-Quote 3199, werden anfangs 18 Sitze zugeteilt und der Anpassungsbedarf reduziert sich auf zwei Schritte.cite-ref-15[15]

heraufsetzenDer vorteilhafteste Startdivisor fĂŒr das Divisorverfahren mit Abrundung ist der Quotient aus Gesamtstimmen und Gesamtsitzen plus die HĂ€lfte der Anzahl der zu berĂŒcksichtigenden Parteien.cite-ref-16[16] Im Beispiel ist dies 67 173 ( 20 + 2 , 5 ) ≈ ≈ 2985 , 5 {\displaystyle {\tfrac {67\,173}{(20+2{,}5)}}\approx 2985{,}5} . Abrundung der Quotienten 9 , 4 : 6 , 1 : 3 , 3 : 3 , 1 : 0 , 5 {\displaystyle 9{,}4:6{,}1:3{,}3:3{,}1:0{,}5} verteilt 9 : 6 : 3 : 3 : 0 {\displaystyle 9:6:3:3:0} Sitze. Zusammen sind dies 21 Sitze, ein Sitz zu viel. Ein Anpassungsschritt reicht aus, um die Diskrepanz abzubauen.

Die Anpassung erfolgt mit einem neuen Divisor, der um so viel grĂ¶ĂŸer als der Startdivisor ist, dass nur 20 Sitze vergeben werden und nicht 21. ZunĂ€chst wird fĂŒr jede Partei der Divisorwert markiert, ab dem sie einen Sitz weniger bekommen wĂŒrde.

Wenn der neue Divisor D {\displaystyle D} oberhalb der Marke 28 206 9 = 3134 {\displaystyle {\tfrac {28\,206}{9}}=3134} liegt, bekommt Partei 1 einen Sitz weniger. Denn D > 28 206 9 {\displaystyle D>{\tfrac {28\,206}{9}}} bedeutet, dass der Quotient 28 206 D {\displaystyle {\tfrac {28\,206}{D}}} kleiner als 9 wird und nur 8 (oder weniger) Sitze rechtfertigt.

Über der Marke 18 251 6 ≈ ≈ 3041 , 83 {\displaystyle {\tfrac {18\,251}{6}}\approx 3041{,}83} bekommt Partei 2 einen Sitz weniger.

Über der Marke 10 000 3 ≈ ≈ 3333 , 33 {\displaystyle {\tfrac {10\,000}{3}}\approx 3333{,}33} bekommt Partei 3 einen Sitz weniger.

Über der Marke 9229 3 ≈ ≈ 3076 , 33 {\displaystyle {\tfrac {9229}{3}}\approx 3076{,}33} bekommt Partei 4 einen Sitz weniger.

Partei 5 kann nichts abgeben, weil sie schon zum Start leer ausgeht.

Wird ausgehend vom Startdivisor der Divisor vergrĂ¶ĂŸert, dann stĂ¶ĂŸt er als erstes auf die niedrigste dieser Marken. Sie gehört zu Partei 2:

min { 28 206 9 , 18 251 6 , 10 000 3 , 9229 3 } = 18 251 6 ≈ ≈ 3041 , 83 {\displaystyle \min \left\{{\frac {28\,206}{9}},{\frac {18\,251}{6}},{\frac {10\,000}{3}},{\frac {9229}{3}}\right\}={\frac {18\,251}{6}}\approx 3041{,}83}

Mit einem neuen Divisor oberhalb dieser Marke bleibt Partei 2 der sechste Sitz vorenthalten, so dass die Gesamtzahl der Sitze auf 20 sinkt. GrĂ¶ĂŸer als 9229 3 = 3076 , 3 ÂŻ ÂŻ {\displaystyle {\tfrac {9229}{3}}=3076{,}{\overline {3}}} darf der Divisor nicht werden, sonst wĂŒrde Partei 4 nur zwei Sitze bekommen und die Gesamtsitzzahl 20 unterschritten. Jede Zahl im Bereich von 3041 , 8 3 ÂŻ ÂŻ {\displaystyle 3041,8{\overline {3}}} bis 3076 , 3 ÂŻ ÂŻ {\displaystyle 3076,{\overline {3}}} kann als Divisor dienen, um genau zwanzig Ratssitze zuzuteilen. In diesem Bereich bietet sich als Zitierdivisor die gerundete Mitte 3060 an.

Allgemeine Divisorverfahren

Divisorverfahren allgemeiner Art werden durch eine Folge von Sprungstellen bestimmt, die festlegen, wie gerundet wird. Die Sprungstelle s ( n ) {\displaystyle s(n)} ist lokalisiert im Ganzzahlintervall [ n − − 1 ; n ] {\displaystyle [n-1;n]} . Ein Quotient, der im Intervall unterhalb der Sprungstelle zu liegen kommt, wird abgerundet auf n − − 1 {\displaystyle n-1} , oberhalb wird er aufgerundet auf n {\displaystyle n} . Das erste Intervall [ 0 ; 1 ] {\displaystyle [0;1]} wird also von der ersten Sprungstelle s ( 1 ) {\displaystyle s(1)} unterteilt, das zweite Intervall [ 1 ; 2 ] {\displaystyle [1;2]} von der zweiten Sprungstelle s ( 2 ) {\displaystyle s(2)} usw.

Beim Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-LaguĂ«) sind die Sprungstellen die Mittelpunkte der Intervalle: s ( n ) = n − − 1 2 {\displaystyle s(n)=n-{\tfrac {1}{2}}} , d. h. 0,5 1,5, 2,5 usw. In der unteren IntervallhĂ€lfte wird abgerundet, in der oberen aufgerundet.

Das Divisorverfahren mit Abrundung (D'Hondt) ist ein Grenzfall. Hier liegen die Sprungstellen am oberen Ende der Intervalle: s ( n ) = n {\displaystyle s(n)=n} , d. h. 1, 2, 3 usw. Es wird immer abgerundet und nie aufgerundet.

Der andere Grenzfall ist das Divisorverfahren mit Aufrundung (Adams). Hier fallen die Sprungstellen auf die unteren Intervallgrenzen: s ( n ) = n − − 1 {\displaystyle s(n)=n-1} , d. h. 0, 1, 2 usw. Es wird immer aufgerundet und nie abgerundet; auch der kleinste Teilnehmer bekommt mindestens einen Sitz. Das Adams-Verfahren wird gelegentlich bei der Sitzaufteilung auf Wahldistrikte verwendet, damit kein Teil des Wahlgebiets unvertreten bleibt und auch der kleinste Distrikt im Parlament noch Einsitz nimmt.cite-ref-17[17]

Eine Teilklasse allgemeiner Divisorverfahren bilden solche, bei denen mit einer festen Rundungsschwelle r {\displaystyle r} zwischen Null und Eins die Sprungstellen die Form s ( n ) = n − − 1 + r {\displaystyle s(n)=n-1+r} haben. Diese Klasse enthĂ€lt Aufrundung ( r = 0 {\displaystyle r=0} ), Standardrundung ( r = 0 , 5 {\displaystyle r=0{,}5} ) und Abrundung ( r = 1 {\displaystyle r=1} ). Andere Schwellenwerte ergeben andere Verfahren.cite-ref-18[18]

In den USA spielen zwei weitere Divisormethoden eine Rolle. Beim Divisorverfahren mit geometrischer Rundung (Hill/Huntington) sind die Sprungstellen das geometrische Mittel der Intervalleckpunkte n − − 1 {\displaystyle n-1} und n {\displaystyle n} . Das Hill/Huntington-Verfahren (engl. method of equal proportions, EP method) ist seit 1941 gesetzlich vorgeschrieben fĂŒr die Zuteilung der 435 Sitze des ReprĂ€sentantenhauses an die Staaten der Union.cite-ref-19[19]

Beim Divisorverfahren mit harmonischer Rundung (Dean) sind die Sprungstellen die harmonischen Mittel. Der Anspruch, dass das Dean-Verfahren der US-Verfassung besser genĂŒge als das Hill/Huntington-Verfahren, hatte vor den Gerichten keinen Erfolg.cite-ref-20[20]

Quotenverfahren

Quotenverfahren bestehen aus einer „Hauptzuteilung“ und einem „Restausgleich“. Die Hauptzuteilung beruht auf einem festen WahlschlĂŒssel – jetzt Quote genannt statt Divisor – und gewĂ€hrt fĂŒr jedes volle Erreichen der Quote einen der verfĂŒgbaren h {\displaystyle h} Sitze. Addieren sich die Sitze der Hauptzuteilung zu m {\displaystyle m} , dann verbleiben h − − m {\displaystyle h-m} Restsitze. Die verbleibenden Sitze unterliegen dem Restausgleich.

Das Hare-Quotenverfahren mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten

Dieses Verfahren nutzt als WahlschlĂŒssel die Hare-Quote, d. h. den Durchschnitt aus Gesamtstimmen und Gesamtsitzen. Werden die Parteistimmen durch die Quote geteilt, dann gibt die Ganzzahl des Quotienten an, wie oft die Quote erfĂŒllt ist. Diese Zahl an Sitzen bekommen die Parteien in der Hauptzuteilung. Von den Restsitzen geht je einer an die Parteien, deren Quotienten die höchsten Bruchteilsreste aufweisen.cite-ref-21[21]

Im Beispiel Mallersdorf-Pfaffenberg verteilt die Hauptzuteilung 17 der 20 Sitze. Es bleiben drei Sitze fĂŒr den Restausgleich. Die drei höchsten Bruchteilsreste (SPD, ÖDP, GRÜNE) werden durch die Rundungsschwelle (,44) von den zwei niedrigsten Resten (FW, CSU) getrennt. D. h. ein Quotient wird ab- bzw. aufgerundet je nachdem, ob sein Nachkommarest kleiner bzw. grĂ¶ĂŸer als die ausgewiesene Schwelle ist.

| Partei | Stimmen | Quotient | Sitze |
|---|---|---|---|
| CSU | 28.206 | 8,398 | 8 |
| FW | 18.251 | 5,434 | 5 |
| SPD | 10.000 | 2,977 | 3 |
| ÖDP | 9.229 | 2,748 | 3 |
| GRÜNE | 1.487 | 0,443 | 1 |
| Summe (Rundungsschwelle) | 67.173 | (,44) | 20 |
| Auf je 67 173 / 20 = 3358 , 65 {\displaystyle 67\,173/20=3358{,}65} Stimmenbruchteile entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei ein Bruchteilsrest unter bzw. ĂŒber ,44 ab- bzw. aufgerundet wird. | Auf je 67 173 / 20 = 3358 , 65 {\displaystyle 67\,173/20=3358{,}65} Stimmenbruchteile entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei ein Bruchteilsrest unter bzw. ĂŒber ,44 ab- bzw. aufgerundet wird. | Auf je 67 173 / 20 = 3358 , 65 {\displaystyle 67\,173/20=3358{,}65} Stimmenbruchteile entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei ein Bruchteilsrest unter bzw. ĂŒber ,44 ab- bzw. aufgerundet wird. | Auf je 67 173 / 20 = 3358 , 65 {\displaystyle 67\,173/20=3358{,}65} Stimmenbruchteile entfĂ€llt rund ein Sitz, wobei ein Bruchteilsrest unter bzw. ĂŒber ,44 ab- bzw. aufgerundet wird. |

Die Rundungsschwelle ist nĂŒtzlich als ein zweiter, ergĂ€nzender WahlschlĂŒssel. Um die Sitzzahl einer Partei zu prĂŒfen, reicht es, den Quotienten nur dieser einen Partei mit der Schwelle abzugleichen. FĂŒr diese PrĂŒfung bedarf es nicht der anderen Parteien.

Andere Quotenverfahren und andere Ausgleichsverfahren

Unter den Quoten, die sich in der Praxis finden, ist die Hare-Quote am weitesten verbreitet. Aber auch ihre Varianten werden gelegentlich verwendet, wie auch die Droop-Quote und die Droop-Quotenvarianten. Ebenso ist der Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten das hĂ€ufigste, aber nicht das einzige praktizierte Ausgleichsverfahren.cite-ref-22[22]

Struktureigenschaften

AnonymitÀt, Balanciertheit, Konkordanz, HomogenitÀt, Exaktheit

Divisorverfahren und Quotenverfahren haben fĂŒnf Grundeigenschaften gemeinsam, die sich von der Problemstellung her aufdrĂ€ngen.

anonymit-c3-a4tanonymit-t1. AnonymitÀt. Ein Zuteilungsverfahren ist anonym, falls seine Sitzzahlen nicht von den Namen der Parteien oder ihrer Reihung abhÀngen.

Deshalb können die Parteien in beliebiger Reihenfolge aufgelistet oder durchnummeriert werden. Oft werden sie ihrer StimmenstĂ€rke nach geordnet: Partei 1 ist die stimmenstĂ€rkste, Partei 2 die zweitstĂ€rkste usw. bis zur Partei ℓ ℓ {\displaystyle \ell } als letzte und stimmenschwĂ€chste. Anders bei einer Verteilung der Gesamtsitze auf Wahldistrikte. Meist folgt die Reihenfolge der Distrikte nicht den BevölkerungsstĂ€rken, sondern historischen oder geographischen Vorgaben.

2. Balanciertheit. Ein Zuteilungsverfahren ist balanciert, falls die Sitzzahlen zweier gleichstarker Parteien sich um höchstens einen Sitz unterscheiden.

Diese Eigenschaft ist der Ganzzahligkeit geschuldet, etwa wenn auf zwei gleichstarke Parteien eine ungerade Anzahl von Sitzen entfÀllt. Ein Unterschied von einem Sitz muss erlaubt sein, mehr aber auch nicht.

3. Konkordanz. Ein Zuteilungsverfahren ist konkordant, falls von zwei Parteien die stÀrkere mindestens so viele Sitze bekommt wie die schwÀchere.

Konkordanz ist nicht selbstverstĂ€ndlich. Es gibt auch diskordante Wahlsysteme, in denen eine stĂ€rkere Partei schlechter abschneiden kann als eine schwĂ€chere. Zwar sind Divisor- und Quotenverfahren fĂŒr sich genommen konkordant. Dagegen können Wahlsysteme, die diese Verfahren mehrfach hintereinanderschalten, diskordant werden. Dies ist beispielsweise bei Systemen mit Listenverbindungen der Fall.cite-ref-23[23]

4. HomogenitÀt. Ein Zuteilungsverfahren ist homogen, falls die Sitzzahlen unverÀndert bleiben, wenn die Stimmenzahlen skaliert werden.cite-ref-24[24]

HomogenitÀt erlaubt es, mit Prozentanteilen zu arbeiten statt mit absoluten Anzahlen. Das klingt attraktiv, bringt aber Risiken mit sich. Denn zur Erleichterung der Kommunikation werden Prozente oft nur mit wenigen Nachkommastellen angegeben und diese Ungenauigkeit kann auf die Sitzzuteilung durchschlagen.

FĂŒr die Ratswahl in Mallersdorf-Pfaffenberg ĂŒbersetzen sich die Absolutstimmen 28 206 : 18 251 : 10 000 : 9229 : 1487 {\displaystyle 28\,206:18\,251:10\,000:9229:1487} in die Prozentanteile 41,990 1 : 27,170 1 : 14,886 9 : 13,739 2 : 2,213 7 {\displaystyle 41{,}9901:27{,}1701:14{,}8869:13{,}7392:2{,}2137} . Vier Dezimalstellen strahlen weniger Charme aus als die Originalstimmen, sind aber unumgĂ€nglich. Drei und zwei Dezimalstellen erzeugen beim Divisorverfahren mit Standardrundung eine Bindung von Partei 1 und 2. Eine Dezimalstelle fĂŒhrt beim Hare-Quotenverfahren mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten zu einer Bindung von Partei 2 und 5. Prozentpunkte ohne Dezimalstelle verfĂ€lschen die Sitzzuteilung des Divisorverfahrens mit Standardrundung und generieren beim Hare-Quotenverfahren mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten eine Dreifachbindung von Partei 1, 2 und 5.

exaktheit5. Exaktheit. Ein Zuteilungsverfahren ist exakt, falls Parteistimmen, die in der Summe die gegebene HausgrĂ¶ĂŸe ausschöpfen, nur sich selbst als Zuteilungsergebnis zulassen.cite-ref-25[25]

Die Bedingung gewinnt an Transparenz, sobald sie zusammen mit HomogenitĂ€t gesehen wird. Dann lĂ€sst sich Exaktheit so formulieren, dass IdealansprĂŒche und Sitzzahlen identisch werden, wenn der (seltene) Fall eintritt, dass alle IdealansprĂŒche ganzzahlig sind.

Exaktheit geht verloren bei Verfahren, die den Variationsbereich der Sitzzahlen durch Minimums- oder Maximumsbedingungen einschrĂ€nken. Ein nicht-exaktes Zuteilungsverfahren wurde in Belgien von Pierre Imperiali (1874–1940) eingefĂŒhrt.

KohĂ€renz, HausgrĂ¶ĂŸenmonotonie, Stimmenzuwachsmonotonie und Paradoxien

Eine sechste Eigenschaft zielt auf das Verhalten bei variabler Anzahl von Parteien. Teil und Ganzes sollen konfliktfrei zusammengehen, d. h. „kohĂ€rent“ sein.cite-ref-26[26]

6. KohĂ€renz. Ein Zuteilungsverfahren ist kohĂ€rent, falls fĂŒr Systeme mit vielen Parteien alle Sitzzuteilungen so ausfallen, dass die Sitzzahlen fĂŒr Teilsysteme mit weniger Parteien ĂŒbereinstimmen mit der Sitzzuteilung, die das Verfahren liefert, wenn es die Gesamtsitze des Teilsystems alleine den Partnern des Teilsystems zuteilt.cite-ref-27[27]

Alle Divisorverfahren sind kohĂ€rent, denn jeder Divisor, der im großen System das Problem löst, tut dies auch in Teilsystemen. Es gilt sogar die Umkehrung: Jedes Sitzzuteilungsverfahren, das die fĂŒnf Grundeigenschaft besitzt und kohĂ€rent ist, muss ein Divisorverfahren sein.cite-ref-28[28]

In der Gesamtschau aller sechs Eigenschaften werden AnonymitÀt und Balanciertheit verzichtbar, denn diese lassen sich aus den anderen vier herleiten. Dagegen sind letztere (Konkordanz, HomogenitÀt, Exaktheit, KohÀrenz) logisch eigenstÀndig, keine dieser Eigenschaften wird von den anderen drei impliziert.cite-ref-29[29]

monotonie KohĂ€renz zieht HausgrĂ¶ĂŸen-Monotonie nach sich, wie auch Stimmenzuwachs-Monotonie. HausgrĂ¶ĂŸen-Monotonie bedeutet, dass bei einem Anwachsen der HausgrĂ¶ĂŸe kein Beteiligter weniger Sitze bekommt als vorher. Stimmenzuwachs-Monotonie besagt, dass von einer Wahl zur nĂ€chsten von zwei Parteien die stĂ€rker wachsende keinen Sitz verliert an die schwĂ€cher wachsende. Letzteres ist von besonderem Interesse bei der Aufteilung von Sitzen auf Wahldistrikte, dort erfasst unter dem Etikett Bevölkerungszuwachs-Monotonie. Bei einem bevölkerungszuwachsmonotonen Verfahren kann es nicht passieren, dass ein Distrikt, der bevölkerungsmĂ€ĂŸig von einem Stichtag zum nĂ€chsten wĂ€chst, einen Sitz abgeben muss an einen anderen Distrikt, der bevölkerungsmĂ€ĂŸig schrumpft.

Quotenverfahren sind weder kohĂ€rent noch hausgrĂ¶ĂŸenmonoton noch stimmenzuwachsmonoton. Die dann möglichen MonotoniebrĂŒche werden vielfach als „paradox“ angesehen. FĂŒr die Parteienzuwachs-Paradoxie, HausgrĂ¶ĂŸenzuwachs-Paradoxie und Stimmenzuwachs-Paradoxie (bzw. Bevölkerungszuwachs-Paradoxie) lassen sich leicht Beispiele konstruieren, wenn man die Hare-Quotenmethode mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten auf die Ratswahl von Mallersdorf-Pfaffenberg anwendet.cite-ref-30[30]

Parteienzuwachs-Paradoxie. Betrachtet man das Teilsystem der vier kleineren Parteien nur fĂŒr sich, dann fĂŒhrt die Zuteilung von zwölf Sitzen zum Ergebnis 6 : 3 : 3 : 0. Wird die grĂ¶ĂŸte Partei mit ihren acht Sitzen hinzugenommen, lautet die Zuteilung 8 : 5 : 3 : 3 : 1; die darin enthaltene Zuteilung fĂŒr das Teilsystem der vier kleineren Parteien ist anders als vorher, nĂ€mlich 5 : 3 : 3 : 1.

HausgrĂ¶ĂŸenzuwachs-Paradoxie. Erhöht man die RatsgrĂ¶ĂŸe von 20 auf 21, Ă€ndert sich die Zuteilung von 8 : 5 : 3 : 3 : 1 zu 9 : 6 : 3 : 3 : 0. Es gibt mehr zu verteilen, trotzdem muss Partei 5 einen Sitz hergeben. Eine solche GegenlĂ€ufigkeit wurde erstmals 1880 in den USA beobachtet und betraf den Gliedstaat Alabama, weshalb der Effekt unter der Bezeichnung Alabama-Paradoxon bekannt ist.cite-ref-31[31]

Stimmenzuwachs-Paradoxie. Entfallen bei der Wahl in Mallersdorf-Pfaffenberg von einem Wahlgang zum nÀchsten auf Partei 1 tausend Stimmen weniger, auf Partei 2 einhundert Stimmen weniger und auf Partei 5 einhundert Stimmen mehr, Àndert dies die Zuteilung von 8 : 5 : 3 : 3 : 1 zu 8 : 6 : 3 : 3 : 0. Obwohl Partei 5 wÀchst, verliert sie einen Sitz an Partei 2, die schrumpft.cite-ref-32[32]

NatĂŒrliche Sperrklausel

Die natĂŒrliche Sperrklausel eines Sitzzuteilungsverfahrens ist der kleinste Stimmenanteil, ab dem eine Partei sicher sein kann, dass sie mindestens einen Sitz erhĂ€lt und ins Parlament einzieht. Die natĂŒrliche Sperrklausel hĂ€ngt vom Verfahren ab, aber auch von der HausgrĂ¶ĂŸe ( h {\displaystyle h} ) und der Anzahl der zu berĂŒcksichtigenden Parteien ( ℓ ℓ {\displaystyle \ell } ).

Die natĂŒrliche Sperrklausel fĂŒr das Divisorverfahren mit Standardrundung fĂ€llt am niedrigsten aus:

1 2 h + 1 − − ℓ ℓ 2 {\displaystyle {\frac {\tfrac {1}{2}}{h+1-{\tfrac {\ell }{2}}}}}

FĂŒr das Quotenverfahren mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten ist die Schwelle grĂ¶ĂŸer: 1 − − 1 ℓ ℓ h {\displaystyle \textstyle {\frac {1-{\frac {1}{\ell }}}{h}}} . Das Divisorverfahren mit Abrundung fordert am meisten: 1 h + 1 {\displaystyle {\tfrac {1}{h+1}}} .cite-ref-33[33]

FĂŒr das Beispiel der Ratswahl in Mallersdorf-Pfaffenberg belaufen sich die natĂŒrlichen Sperrklauseln der drei Verfahren auf 2,7 bzw. 4 bzw. 4,8 Prozent.

Um die niedrige HĂŒrde des Divisorverfahrens mit Standardrundung anzuheben, wird in Schweden bzw. Norwegen das Verfahren modifiziert, indem die erste Sprungstelle von 0,5 auf 0,6 bzw. 0,7 heraufgesetzt und dadurch die Zuteilung des ersten Sitzes erschwert wird. Im Ă€ußersten Fall wĂŒrde die erste Sprungstelle auf den grĂ¶ĂŸtmöglichen Wert 1 geschoben; dann mĂŒsste fĂŒr den ersten Sitz der Zuteilungsdivisor voll erreicht werden („Vollmandatsklausel“).cite-ref-34[34]

Quotenbedingung

Die IdealansprĂŒche der Parteien werden auch als Quoten der Parteien bezeichnet. Ein Sitzzuteilungsverfahren erfĂŒllt die Quotenbedingung, falls fĂŒr jede Partei ihre Sitzzahl gleich dem ab- oder aufgerundeten Idealanspruch ist.cite-ref-35[35] (Die „Sitzquoten“ der Parteien sind zu unterscheiden von „Stimmenquoten“ wie Hare-Quote oder Droop-Quote, die den Quotenverfahren den Namen geben.)

Das Hare-Quotenverfahren mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten erfĂŒllt die Quotenbedingung immer. Denn fĂŒr eine Partei, die am Ausgleich fĂŒr die Restsitze teilhat, ist die Sitzzahl gleich ihrem aufgerundeten Idealanspruch. FĂŒr jede andere Partei ist die Sitzzahl gleich dem abgerundeten Idealanspruch.

Das Divisorverfahren mit Standardrundung erfĂŒllt die Quotenbedingung nur in Systemen mit zwei oder drei zu berĂŒcksichtigenden Parteien immer; in Parteisystemen beliebiger GrĂ¶ĂŸe kann die Quotenbedingung verletzt sein, was allerdings praktisch nur Ă€ußerst selten vorkommt. Beim Divisorverfahren mit Abrundung fallen die Sitzzahlen nie unter den abgerundeten Idealanspruch; sie ĂŒberschießen aber nicht selten den aufgerundeten Idealanspruch („Überaufrundung“). Beim Divisorverfahren mit Aufrundung ist es umgekehrt; die Sitzzahlen ĂŒbersteigen nie den aufgerundeten Idealanspruch, können aber den abgerundeten Idealanspruch unterbieten.cite-ref-36[36]

Laut dem Unmöglichkeitssatz von Balinski und Young gibt es kein Zuteilungsverfahren, dass immer die Quotenbedingung einhÀlt und gleichzeitig stimmenzuwachsmonoton ist.cite-ref-37[37]

Unverzerrte Verfahren und verzerrte Verfahren

Bei der praktischen Bewertung eines Sitzzuteilungsverfahrens ist ein wichtiger Gesichtspunkt, ob das Verfahren alle Parteien neutral behandelt oder ob es systematische Verzerrungen aufweist, etwa indem es stĂ€rkere Parteien bevorteilt auf Kosten schwĂ€cherer Parteien. Im Einzelfall mĂŒssen wegen der unvermeidlichen Ganzzahligkeit Abweichungen zwischen Sitzzahlen und IdealansprĂŒche hingenommen werden. Im Wiederholungsfall soll aber nicht immer wieder dieselbe Unwucht auftreten, die erkennbar einige Teilnehmer bevorteilt und andere benachteiligt.

Ein unverzerrtes (engl. unbiased) Zuteilungsverfahren ist neutral in dem Sinn, dass wiederholte Anwendungen des Verfahrens erwarten lassen, dass fĂŒr jede Partei die positiven und negativen Abweichungen zwischen Sitzzahlen und IdealansprĂŒchen sich gegenseitig aufheben und im Durchschnitt Null ergeben.cite-ref-38[38]

Es gibt zwei Zuteilungsverfahren, die dadurch ausgezeichnet sind, dass sie unverzerrt sind: das Divisorverfahren mit Standardrundung und das Hare-Quotenverfahren mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten. Auch diese beiden Verfahren mĂŒssen damit leben, dass Sitzzahlen und IdealansprĂŒche im Allgemeinen nicht ĂŒbereinstimmen. Aber sie geben jedem Beteiligten auf lange Sicht dieselben Chancen, manchmal vom „ProporzglĂŒck“ zu profitieren und mehr als den Idealanspruch zu realisieren und andere Male „Proporzpech“ erdulden zu mĂŒssen und hinter dem Idealanspruch zurĂŒckzubleiben.

Im Gegensatz dazu ist das Divisorverfahren mit Abrundung verzerrt (engl. biased). FĂŒr die k {\displaystyle k} -tstĂ€rkste Partei ist die Sitzverzerrung – also die bei wiederholten Anwendungen zu erwartende Differenz von Sitzzahl und Idealanspruch – durch die Verzerrungsformel gegeben:

1 2 ( 1 k + ⋯ ⋯ + 1 ℓ ℓ − − 1 ) {\displaystyle {\frac {1}{2}}\left({\frac {1}{k}}+\cdots +{\frac {1}{\ell }}-1\right)}

Die Formel lĂ€sst erkennen, dass das Divisorverfahren mit Abrundung stĂ€rkere Parteien bevorteilt und schwĂ€chere Parteien benachteiligt. Die Sitzverzerrung ist positiv und am grĂ¶ĂŸten fĂŒr die stĂ€rkste Partei ( k = 1 {\displaystyle k=1} ). Dann nimmt sie ab und wird negativ und am kleinsten fĂŒr die schwĂ€chste Partei ( k = ℓ ℓ {\displaystyle k=\ell } ). Da der Schwellwert fĂŒr die Rundung absolut und nicht relativ ist, fĂŒhrt er bei schwĂ€cheren Parteien zu einer höheren Verzerrung. WĂ€re beispielsweise anstelle des Sainte-LaguĂ«-Verfahrens bei der Europawahl 2024 in Deutschland das Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet worden, hĂ€tte die Piratenpartei einen Sitz bekommen (und wĂ€re damit ĂŒberhaupt erst vertreten), die SPD dafĂŒr einen Sitz weniger.

Die Sitzverzerrungen sind grĂ¶ĂŸer Null fĂŒr ungefĂ€hr das stĂ€rkere Drittel der Parteien. Starke Parteien dĂŒrfen Sitzzahlen erwarten, die ihre IdealansprĂŒche ĂŒbertreffen. Die Verzerrungen sind kleiner Null fĂŒr die zwei Drittel der schwĂ€cheren Parteien. Diese mĂŒssen hinnehmen, dass ihre Sitzzahlen unter den IdealansprĂŒchen zu liegen kommen.cite-ref-39[39]

Die Verzerrungsformel wird unter der Annahme hergeleitet, dass die HausgrĂ¶ĂŸe ĂŒber alle Grenzen wĂ€chst, was natĂŒrlich unrealistisch ist. Umfangreiche empirische Untersuchungen bestĂ€tigen jedoch, dass auch fĂŒr realistische HausgrĂ¶ĂŸen die vorhergesagten Sitzverzerrungen sehr verlĂ€sslich sind. Daraus ergibt sich die HausgrĂ¶ĂŸenempfehlung: Die Verzerrungsformel ist praktisch anwendbar, sofern die HausgrĂ¶ĂŸe grĂ¶ĂŸer oder gleich der doppelten Parteienzahl ist, h ≄ ≄ 2 ℓ ℓ {\displaystyle h\geq 2\ell } .cite-ref-40[40]

Das Beispiel der Ratswahl in Mallersdorf-Pfaffenstein, ausgewertet mit dem Divisorverfahren mit Abrundung, illustriert die Vorhersagekraft der Verzerrungsformel. Die Formel sagt voraus, dass von der stĂ€rksten Partei bis zur schwĂ€chsten die Sitzzahlen um 0,64, 0,14, –0,11, –0,27 und –0,4 Sitzbruchteile von den IdealansprĂŒchen abweichen werden. Die Differenzen zwischen den Sitzzahlen und den IdealansprĂŒchen betrug tatsĂ€chlich 0,6, –0,43, 0,02, 0,25 und –0,44. Die Ă€ußeren Werte stimmen gut ĂŒberein, die mittleren verdeutlichen die Schwankungen des Einzelfalls.

GĂŒtekriterien

FĂŒr Sitzzuteilungsverfahren gibt es im Wesentlichen zwei Arten von GĂŒtekriterien. Die eine Art nimmt eine „globale“ summarische Perspektive ein, die andere zielt auf „lokale“ paarweise Vergleiche. Der globale Ansatz presst die GĂŒte einer Sitzzuteilung in eine einzige Kennzahl; die so definierte Zielfunktion gilt es dann zu optimieren. Der lokale Ansatz fragt fĂŒr die vielen möglichen Paarungen von je zwei Beteiligten, ob der Transfer eines Sitzes von einem zum andern die GĂŒte verbessern wĂŒrde.

Die Ausgestaltung der AnsĂ€tze hĂ€ngt davon ab, welche Beteiligten die Bezugsgesamtheit bilden: WĂ€hlerschaft, Abgeordnete oder Parteien. WĂ€hler und WĂ€hlerinnen stehen gleiche Erfolgswerte zu, den Abgeordneten gleiche Vertretungsgewichte und den Parteien die ErfĂŒllung ihrer IdealansprĂŒche.

Erfolgswerte der WĂ€hlerstimmen

Das zentrale GĂŒtekriterium des Bundesverfassungsgerichts fĂŒr VerhĂ€ltniswahlen ist die Erfolgswertgleichheit der WĂ€hlerstimmen. Das Gericht definierte schon 1952 im ersten Band der Entscheidungssammlung seinen bis heute gĂŒltigen Maßstab: „alle WĂ€hler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben.“cite-ref-41[41]

FĂŒr die v j {\displaystyle v_{j}} WĂ€hler, die fĂŒr Partei j {\displaystyle j} stimmen, manifestiert sich ihr Einfluss in den x j {\displaystyle x_{j}} Sitzen, die das zu betrachtende Verfahren der Partei zuteilt. Davon entfĂ€llt auf eine einzelne WĂ€hlerstimme der Anteil x j / v j {\displaystyle x_{j}/v_{j}} . Dies ist ein unhandlich kleiner Wert, der zudem nicht voll informativ ist. Denn welchen Erfolg x j {\displaystyle x_{j}} Sitze bedeuten, klĂ€rt sich erst mit Blick auf alle Sitze. Ebenso sind die v j {\displaystyle v_{j}} WĂ€hlerstimmen als Teil der Gesamtheit aller WĂ€hlerstimmen zu sehen. Die aussagekrĂ€ftige Definition fĂŒr den Erfolgswert einer fĂŒr Partei j {\displaystyle j} abgegebenen WĂ€hlerstimme ist daher der Quotient aus Sitzanteil und Stimmenanteil:

x j h v j v {\displaystyle {\frac {\frac {x_{j}}{h}}{\frac {v_{j}}{v}}}} .

Der Ansatz fĂŒr ein globales GĂŒtekriterium orientiert sich am Idealfall eines ganzen, hundertprozentigen Erfolgswerts 1. Dieser erfasst die Situation, dass der Sitzanteil gleich dem Stimmenanteil wird. Abweichungen vom Gleichheitsideal sind hinzunehmen, weil die Sitzzahlen zu Ganzzahlen gerundet werden mĂŒssen. Um die Abweichungen zu minimieren, wird die Differenz von tatsĂ€chlichem Erfolgswert und Idealwert quadriert; dadurch wird die Richtung von Über- oder Unterdeckung neutralisiert und die GrĂ¶ĂŸe der Abweichung sinnvoll gewichtet. Der Beitrag der j {\displaystyle j} -ten WĂ€hlerschaft belĂ€uft sich auf v j ( ( x j / h ) ( v j / v ) − − 1 ) 2 {\displaystyle \textstyle v_{j}\left({\frac {(x_{j}/h)}{(v_{j}/v)}}-1\right)^{2}} . Die Ungleichheit, die einer Sitzzuteilung als Ganzes innewohnt, ist die Summe dieser BeitrĂ€ge von der ersten ( j = 1 {\displaystyle j=1} ) bis zur letzten ( j = ℓ ℓ {\displaystyle j=\ell } ) WĂ€hlerschaft.

Das Divisorverfahren mit Standardrundung ist dadurch ausgezeichnet, dass es das einzige Verfahren ist, dessen Sitzzuteilungen dieses auf Erfolgswertgleichheit der WĂ€hlerstimmen zielende Ungleichheitsmaß immer minimieren.cite-ref-42[42]

Der lokale Ansatz betrachtet den Unterschied (d. h. die betragliche Differenz) der Erfolgswerte zweier spezieller WĂ€hler, wovon der eine fĂŒr Partei i {\displaystyle i} und der andere fĂŒr Partei k {\displaystyle k} stimmt. Wenn der Transfer eines Sitzes von der einen Partei zur anderen den Unterschied zwischen den Erfolgswerten der beiden WĂ€hler grĂ¶ĂŸer macht, wĂ€re der Transfer eine Verschlechterung und sollte nicht vollzogen werden:

| x i h v i v − − x k h v k v | < | x i − − 1 h v i v − − ( x k + 1 ) h v k v | {\displaystyle \left|{\frac {\frac {x_{i}}{h}}{\frac {v_{i}}{v}}}-{\frac {\frac {x_{k}}{h}}{\frac {v_{k}}{v}}}\right|<\left|{\frac {\frac {x_{i}-1}{h}}{\frac {v_{i}}{v}}}-{\frac {\frac {(x_{k}+1)}{h}}{\frac {v_{k}}{v}}}\right|}

Eine Sitzzuteilung ist erfolgswertstabil, wenn nicht nur fĂŒr zwei spezielle, sondern fĂŒr je zwei beliebige WĂ€hler solche Sitztransfers Verschlechterung mit sich bringen statt Verbesserung.

Das Divisorverfahren mit Standardrundung ist das einzige Zuteilungsverfahren, das immer erfolgswertstabile Sitzzuteilungen produziert. Kein Sitztransfer kann die Unterschiede zwischen den Erfolgswerten zweier WĂ€hlerstimmen noch kleiner machen, als sie eh schon sind.cite-ref-43[43]

Vertretungsgewichte der Mandate

Das GĂŒtekriterium, das sich aus der Statusgleichheit der Abgeordneten herleitet, beruht auf der durchschnittlichen Zahl von WĂ€hlern pro Sitz, v j x j {\displaystyle {\tfrac {v_{j}}{x_{j}}}} , dem Vertretungsgewicht eines Abgeordneten der Partei j {\displaystyle j} . Idealerweise haben alle Abgeordneten dasselbe Vertretungsgewicht, das dann notgedrungen dem Durchschnitt von Gesamtstimmen und Gesamtsitzen gleich sein muss: v j x j = v h {\displaystyle {\tfrac {v_{j}}{x_{j}}}={\tfrac {v}{h}}} . Werden hier wie oben die Abweichungen quadriert, dann ergibt sich als Beitrag der Fraktion j {\displaystyle j} der Wert x j ( v j x j − − v h ) 2 {\displaystyle \textstyle x_{j}\left({\frac {v_{j}}{x_{j}}}-{\frac {v}{h}}\right)^{2}} . Globale Maßzahl fĂŒr die Ungleichheit, die eine Sitzzuteilung fĂŒr alle MandatstrĂ€ger mit sich bringt, ist die Summe dieser BeitrĂ€ge von der ersten ( j = 1 {\displaystyle j=1} ) bis zur letzten ( j = ℓ ℓ {\displaystyle j=\ell } ) Fraktion.

Das Verfahren, dessen Sitzzuteilungen die so gestaltete summarische Ungleichheit zwischen den Vertretungsgewichten der Abgeordneten so klein wie möglich werden lassen, ist das Divisorverfahren mit geometrischer Rundung.

Als Alternative bietet sich auch hier der lokale Ansatz an, wie sich ein Sitztransfer auf den Unterschied zweier Vertretungswerte auswirkt. Eine Sitzzuteilung ist vertretungswertstabil, wenn alle solche Transfers ausscheiden, weil sie die Unterschiede vergrĂ¶ĂŸern wĂŒrden. Das Verfahren, das sich durch VertretungswertstabilitĂ€t auszeichnet, ist das Divisorverfahren mit harmonischer Rundung.

IdealansprĂŒche der Parteien

Aus Sicht der Parteien sind gleiche Erfolgschancen wichtig, im Idealfall sollten Sitzzahl und Idealanspruch zusammenfallen. Auch hier kann der Beitrag, wie viel Ungleichheit der Partei j {\displaystyle j} widerfĂ€hrt, mit dem Quadrat der Abweichung beziffert werden, ( x j − − v j v h ) 2 {\displaystyle \textstyle \left(x_{j}-{\frac {v_{j}}{v}}h\right)^{2}} . Die Gesamtungleichheit, die mit einer Sitzzuteilung einhergeht, ist die Summe dieser BeitrĂ€ge von der ersten ( j = 1 {\displaystyle j=1} ) bis zur letzten ( j = ℓ ℓ {\displaystyle j=\ell } ) Partei.

Das Verfahren, das dieses auf die Parteien ausgerichtete Ungleichheitsmaß minimiert, ist das Hare-Quotenverfahren mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten. Dasselbe Verfahren ergibt sich, wenn das Ungleichheitskriterium nicht die Quadrate, sondern die AbsolutbetrĂ€ge der Differenz von Sitzzahl und Idealanspruch aufsummiert.cite-ref-44[44]

Weitere Kriterien

Es gibt viele weitere GĂŒtekriterien. Manche sind handhabbar, manche nicht. Beispielsweise ist das Divisorverfahren mit Abrundung dadurch ausgezeichnet, dass es den grĂ¶ĂŸten Erfolgswert so klein wie möglich macht. Das Divisorverfahren mit Aufrundung fungiert als GegenstĂŒck, bei dem der kleinste Erfolgswert möglichst groß wird.

Bei den paarweisen Vergleichen können (absolute) Unterschiede (d. h. betragliche Differenzen) ersetzt werden durch relative Unterschiede. Dann ist die Suche nach stabilen Verfahren besonders befriedigend, weil sie immer bei demselben Verfahren endet, dem Divisorverfahren mit geometrischer Rundung.cite-ref-45[45]

Priorisierung der Kriterien

Kein Sitzzuteilungsverfahren kann sĂ€mtliche GĂŒtekriterien gleichzeitig erfĂŒllen. Bei der Auswahl des Verfahrens bleibt daher Raum fĂŒr die politische Setzung von PrioritĂ€ten. Der verfassungsrechtliche Maßstab ist die Erfolgswertgleichheit der WĂ€hlerstimmen. Dieser Maßstab mĂŒsste die Verwendung des große Parteien bzw. deren WĂ€hlerschaft bevorzugenden Divisorverfahrens mit Abrundung (D'Hondt) eigentlich ausschließen. Das Verfahren wurde trotzdem fĂŒr verfassungsgemĂ€ĂŸ erklĂ€rt, da es – nach dem Wissensstand des Bundesverfassungsgerichts von 1963 – „ein exakteres praktisch durchfĂŒhrbares System, das zu gerechteren Ergebnissen fĂŒhren wĂŒrde, nicht gibt.“cite-ref-46[46] Eine PrĂŒfung, von welchem Sitzzuteilungsverfahren und bis zu welchem Umfang die vom Gericht priorisierte Erfolgswertgleichheit der WĂ€hlerstimmen erfĂŒllt wird, fand damals und in vielen folgenden Verfahren nicht statt.

Andere Zuteilungsverfahren

Angesichts der vielfĂ€ltigen Anforderungen, denen ein Wahlsystem genĂŒgen soll, werden Sitzzuteilungen in der Praxis oft nicht mit Divisor- oder Quotenverfahren in Reinform vollzogen. Stattdessen werden die Verfahren systemimmanent durch Zusatzbedingungen modifiziert. Die so entstehenden Verfahrensvarianten sollten von den Urformen unterschieden werden, was aber nicht immer geschieht. Beispielsweise benutzt das Bundeswahlgesetz fĂŒr die Oberzuteilung der bundesweiten Gesamtsitze an die Parteien das Divisorverfahren mit Standardrundung, fĂŒr die Unterzuteilungen der Parteisitze an ihre Landeslisten aber dessen mindestsitzbedingte Variante. Das sind zwei Verfahren, die unterschiedlich sind, auch wenn die Unterscheidung in der Gesetzesformulierung im UngefĂ€hren bleibt.cite-ref-47[47]

Varianten mit Minimums- oder Maximumsbedingungen fĂŒr die Sitzzahlen

Minimumsbedingungen fĂŒr Sitzzahlen sind hĂ€ufig anzutreffen. So sind im Wahlsystem fĂŒr den Bundestag jeder Landesliste einer Partei mindestens so viele Sitze sicher, wie die Zahl der Direktmandatsgewinne dieser Partei im besagten Land ausmacht. Besonders verbreitet sind Minimumsbedingungen bei der Aufteilung von Gesamtsitzen auf Distrikte. In den USA ist von den 435 Sitzen des ReprĂ€sentantenhauses jedem Gliedstaat mindestens ein Sitz gewiss. In der EuropĂ€ischen Union stehen von den 705 Sitzen des EuropĂ€ischen Parlaments jedem Mitgliedstaat mindestens sechs Sitze zu. Beim EuropĂ€ischen Parlament gilt sogar die Maximumsbedingung, dass kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze erhĂ€lt.

Allgemeine Divisorverfahren können ohne Schwierigkeiten abgeĂ€ndert werden, um Minimumsbedingungen oder auch Maximumsbedingungen gerecht zu werden. Ist die Sitzzahl einer Partei durch eine Unter- oder Oberschranke begrenzt, dann reicht es, die Rundungsregel entsprechend zu modifizieren. Der aus Parteistimmen und Divisor gebildete Quotient wird, sofern er unterhalb der Unterschranke zu liegen kommt, auf die Unterschranke aufgerundet oder, sofern er oberhalb der Oberschranke liegt, auf die Oberschranke abgerundet. Außerhalb des Bereichs zwischen Unter- und Oberschranke sind die Schranken maßgebend, innerhalb des Bereichs wird die Rundung nach wie durch die Sprungstellen s ( n ) {\displaystyle s(n)} bestimmt.

Beispielsweise wurde die minimumsbedingte Variante des Divisorverfahrens mit Standardrundung bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 benutzt, um in den Unterzuteilungen die Sitze einer Partei an ihre Landeslisten weiterzureichen. Bei der CDU-Unterzuteilung entfiel auf je 61.000 Zweitstimmen rund ein Sitz, außer wenn die Minimumsbedingung mehr Sitze erforderte. Die Ausnahmeregelung wurde einmal genutzt, nĂ€mlich fĂŒr die CDU-Landesliste in Baden-WĂŒrttemberg. Die Landesliste hatte Quotient 1 477 612 61 000 = 24 , 2 {\displaystyle {\tfrac {1\,477\,612}{61\,000}}=24{,}2} , aber ihr waren mindestens 33 Sitze garantiert. Also war der Quotient 24,2 auf 33 Sitze aufzurunden.cite-ref-48[48]

Mit der Reinform des Divisorverfahrens mit Standardrundung, also ohne Vorgabe von Minimusbedingungen, wĂ€ren bei der CDU-Unterzuteilung auf je 57 800 {\displaystyle 57\,800} Zweitstimmen rund ein Sitz entfallen. Der baden-wĂŒrttembergischen CDU-Landesliste mit Quotient 25,6 wĂ€ren dann 26 Sitze zugeteilt worden. Das reine Divisorverfahren mit Standardrundung und die zugehörige minimumsbedingte Variante liefern also zwei unterschiedliche Sitzzuteilungen. Die beiden Verfahren unterscheiden sich; diese Unterscheidung muss betont werden.

Quotenverfahren verhalten sich problematisch, wenn Minimums- oder Maximumsbedingungen einzubeziehen sind. Es bieten sich drei Wege an, wie sie solchen Bedingungen GenĂŒge tun können: pragmatischer Restausgleich, iterierter Neubeginn und prinzipielle Quotenmodifikation.cite-ref-49[49] Die Wege können Ergebnisse liefern, die nicht identisch sind. Keiner der Wege drĂ€ngt sich als zwingend auf.

Verfahren mit Mehrheitsklausel

Eine Zusatzbedingung der besonderen Art ist die Mehrheitsbedingung, dass eine Absolutmehrheit an Stimmen immer eine Absolutmehrheit an Sitzen gewĂ€hrleistet. Mit „Absolutmehrheit an Stimmen“ sind mehr als die HĂ€lfte der zuteilungsberechtigten Stimmen gemeint, d. h. der gĂŒltigen Stimmen fĂŒr diejenigen Parteien, die bei der Zuteilungsrechnung berĂŒcksichtigt werden. Mit anderen Worten fordert die Mehrheitsbedingung, dass einer Partei, auf die mehr als die HĂ€lfte der zuteilungsberechtigten Stimmen entfĂ€llt, mehr als die HĂ€lfte der Sitze zugeteilt werden, mit denen das Parlament amtiert.

Keines der gĂ€ngigen Zuteilungsverfahren erfĂŒllt die Mehrheitsbedingung. Partielle Ausnahme ist das Divisorverfahren mit Abrundung, das der Mehrheitsbedingung genĂŒgt unter der Voraussetzung, dass die HausgrĂ¶ĂŸe ungerade ist. Bei gerader HausgrĂ¶ĂŸe kann das Divisorverfahren mit Abrundung die Mehrheitsbedingung verletzen.

Die Mehrheitsbedingung kann nur gewahrt werden, indem das jeweils betrachtete Verfahren durch eine Mehrheitsklausel modifiziert wird. Am verbreitetsten ist eine Klausel, die ĂŒber die erreichte HausgrĂ¶ĂŸe durch die Schaffung von mehrheitssichernden Zusatzsitzen hinausgeht: ErhĂ€lt eine Partei, auf die eine Absolutmehrheit der zuteilungsberechtigten Stimmen entfĂ€llt, keine Absolutmehrheit an Sitzen, werden fĂŒr sie so viele Zusatzsitze geschaffen, bis sie ĂŒber eine Absolutmehrheit an Sitzen verfĂŒgt.cite-ref-50[50]

Eine andere Klausel, die an die Hare-Quotenmethode mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten gebunden ist, beruht auf der Umverteilung eines Restsitzes: „ErhĂ€lt eine Partei, auf die eine Absolutmehrheit der zuteilungsberechtigten Stimmen entfĂ€llt, keine Absolutmehrheit an Sitzen, wird der Restausgleich neu vorgenommen, indem zunĂ€chst die Mehrheitspartei einen Restsitz bekommt und dann die ĂŒbrigen Restsitze wie sonst verteilt werden.“ Die Umverteilungsklausel wurde von Horst F. Niemeyer propagiert. Nach Niemeyers VerstĂ€ndnis sollte der Name „Hare-Verfahren“ das Verfahren ohne Mehrheitsklausel bezeichnen und der Name „Hare/Niemeyer-Verfahren“ das Verfahren mit Mehrheitsklausel. Diese Abgrenzung hat sich nicht durchgesetzt, heutzutage werden beide Namen synonym verwendet. Ob Niemeyers Mehrheitsklausel eingeschlossen ist oder nicht, ist jeweils neu zu klĂ€ren.cite-ref-51[51]

Es gibt auch eine „schwache Mehrheitsbedingung“, dass eine Partei, auf die mehr als die HĂ€lfte oder genau die HĂ€lfte der zuteilungsberechtigten Stimmen entfĂ€llt, mehr als die HĂ€lfte oder genau die HĂ€lfte aller Sitze erhĂ€lt. Dem zur Seite steht die Minderheitsbedingung, dass eine Partei, auf die weniger als die HĂ€lfte der zuteilungsberechtigten Stimmen entfĂ€llt, immer weniger als die HĂ€lfte der Gesamtsitze bekommt. Die schwache Mehrheitsbedingung und die Minderheitsbedingung sind in der Praxis ohne Bedeutung.cite-ref-52[52]

Doppelproporz

Jedes Divisorverfahren erlaubt eine „doppeltproportionale Variante“ fĂŒr Wahlsysteme, die das Wahlgebiet in Distrikte unterteilen und fĂŒr diese im Vorhinein die Anzahl der Sitze festlegen. Bei der Wahlauswertung werden zunĂ€chst in der „Oberzuteilung“ die Gesamtsitze den zu berĂŒcksichtigenden Parteien im VerhĂ€ltnis der Stimmen, die auf sie im gesamten Wahlgebiet entfallen, zugeteilt.

Der Doppelproporz kommt in der „Unterzuteilung“ zum Tragen, in der die Sitze nach Partei und Distrikt aufgeschlĂŒsselt werden. Die Unterzuteilung muss zwei Bedingungen erfĂŒllen:

‱ Auf jede Partei mĂŒssen in der Summe ĂŒber alle Distrikte so viele Sitze entfallen, wie die Oberzuteilung fĂŒr die Partei ausweist.
‱ Jeder Wahldistrikt muss in der Summe ĂŒber alle Parteien so viele Sitze erhalten, wie im Vorfeld fĂŒr den Distrikt festgelegt wurde.

Um den zwei Bedingungen zu genĂŒgen, arbeitet der Doppelproporz mit zwei Arten von Divisoren: Parteidivisoren und Distriktdivisoren. Sobald diese WahlschlĂŒssel bekannt sind, lassen sich die Sitzzahlen leicht ĂŒberprĂŒfen. Die Stimmenzahl einer Partei in einem Distrikt wird durch den zugehörigen Parteidivisor und den zugehörigen Distriktdivisor geteilt. Der resultierende Quotient wird mit der Rundungsregel, die zu dem gewĂ€hlten Divisorverfahren gehört, gerundet. Der gerundete Quotient ist die Sitzzahl dieser Partei in diesem Distrikt.

FĂŒr eingehendere ErlĂ€uterungen siehe den Hauptartikel ĂŒber doppeltproportionale Zuteilungsverfahren.

Automatische Verfahren

Sitzzuteilungsverfahren operieren typischerweise mit drei Variablen:

‱ HausgrĂ¶ĂŸe
‱ ZuteilungsschlĂŒssel (Divisor, Quote)
‱ Rundungsregel

„Automatische Verfahren“ geben ZuteilungsschlĂŒssel und Rundungsregel vor und lassen die HausgrĂ¶ĂŸe beweglich. Insofern ergĂ€nzen sie die Klasse der Divisorverfahren (bewegliche Divisoren bei fester HausgrĂ¶ĂŸe und fester Rundungsregel) und die Klasse der Quotenverfahren (bewegliche Rundungen bei fester HausgrĂ¶ĂŸe und festem WahlschlĂŒssel).

Beispiele fĂŒr automatische Verfahren finden sich in der Geschichte. Condorcet schlug 1793 in seinem Entwurf fĂŒr eine republikanische Verfassungcite-ref-53[53] vor, die Vertretung eines DĂ©partements in der gesetzgebenden Körperschaft an der BevölkerungsstĂ€rke festzumachen, und zwar im Umfang von einem Deputierten pro 50 000 {\displaystyle 50\,000} Seelen sowie einem weiteren Deputierten, wenn der verbleibende Rest 20 000 {\displaystyle 20\,000} ĂŒberschreitet, und keinem weiteren Deputierten, wenn der Rest 20 000 {\displaystyle 20\,000} nicht ĂŒberschreitet.cite-ref-54[54] Diese Vorschrift entspricht einem automatischen Verfahren mit ZuteilungsschlĂŒssel 50 000 {\displaystyle 50\,000} und Rundung mit Schwellenwert r = 20 000 50 000 = 0 , 4 {\displaystyle r={\tfrac {20\,000}{50\,000}}=0{,}4} .

Die Wahl zum Weimarer Reichstag basierte auf dem automatischen Verfahren mit ZuteilungsschlĂŒssel 60.000 und Standardrundung. Etwaige Reststimmen wurden zunĂ€chst auf höhere Ebenen ĂŒbertragen und erst auf Reichsebene und dann auch nur unter einschrĂ€nkenden Zusatzbedingungen gerundet. Die ReichstagsgrĂ¶ĂŸe schwankte zwischen 459 Sitzen im 1. Reichstag 1920 und 647 im 8. Reichstag 1933.

Ein automatisches Verfahren mit ZuteilungsschlĂŒssel 1 000 000 {\displaystyle 1\,000\,000} und Aufrundung findet sich im Entwurf einer europĂ€ischen Bundesverfassung vom 6. Mai 1951: Die Völker, die dem Bunde angehören, sind im Abgeordnetenhaus im VerhĂ€ltnis zu ihrer Bevölkerungszahl vertreten mit je einem Abgeordneten fĂŒr jede Million oder fĂŒr den Bruchteil einer Million.cite-ref-55[55] Ansonsten gab es in der Nachkriegszeit keine ernsthaften BemĂŒhungen, automatische Verfahren in die Wahlgesetzgebung von Bund und LĂ€ndern aufzunehmen. Die schwankenden ParlamentsgrĂ¶ĂŸen aus der Weimarer Republik, die von Zeitgenossen vielfach kritisiert worden waren, wirkten vermutlich entmutigend.

Weblinks

‱ Wahlrecht.de – Detaillierte Informationen zu den Sitzzuteilungsverfahren
‱ BAZI - Berechnung von Anzahlen mit Zuteilungsmethoden im Internet (freies Java-Programm, inkl. großer Datenbank mit realen Wahlergebnissen)

Literatur

‱ balinskiyoung1982Michel L. Balinski/H. Peyton Young: Fair Representation – Meeting the Ideal of One Man, One Vote. Yale University Press, New Haven CT 1982. Second Edition (mit identischer SeitenzĂ€hlung): Brookings Institution Press, Washington DC 2001.
‱ grabmeier2020Johannes Grabmeier: Keine Rundungen bei Höchstzahlen des Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-LaguĂ«! Der Fall Mallersdorf-Pfaffenberg bei der Kommunalwahl 2020 - Irrungen und Wirrungen des Bayerischen Innenministeriums. Bayerische VerwaltungsblĂ€tter 66 (2020) S. 836–839.
‱ kopfermann1991Klaus Kopfermann: Mathematische Aspekte der Wahlverfahren. BI-Wissenschaftsverlag, Mannheim 1991, ISBN 3-411-14901-9.
‱ pukelsheim2015Friedrich Pukelsheim: Sitzzuteilungsmethoden – Ein Kompaktkurs ĂŒber Stimmenverrechnungsverfahren in VerhĂ€ltniswahlsystemen. Springer-Verlag, Berlin 2015, doi:10.1007/978-3-662-47361-0, ISBN 978-3-662-47361-0 (E-Book), ISBN 978-3-662-47360-3 (Softcover).
‱ pukelsheim2017Friedrich Pukelsheim: Proportional Representation, Apportionment Methods and Their Applications, With a Foreword by Andrew Duff MEP, Second Edition. Springer International Publishing AG, Cham (CH) 2017. doi:10.1007/978-3-319-64707-4, ISBN 978-3-319-64707-4 (E-Book), ISBN 978-3-319-64706-7 (Softcover).

Einzelnachweise und Anmerkungen

cite-note-11. ↑ Alle gĂ€ngigen Zuteilungsverfahren sind anonym, d. h. sie liefern Sitzzahlen, die nicht von den Namen der Parteien oder ihrer Reihung abhĂ€ngen.
cite-note-22. ↑ Bei anderen ReprĂ€sentationsproblemen können nicht-ganzzahlige Gewichtungen durchaus sinnvoll werden, etwa bei der Zuteilung von Stimmgewichten an AktionĂ€re im VerhĂ€ltnis zu ihren Kapitaleinlagen.
cite-note-faz-1636177-33. ↑ Ernst Gottfried Mahrenholz: Alle WĂ€hler sind gleich, einige bleiben gleicher. In: FAZ.net. 18. Mai 2011, abgerufen am 1. Dezember 2021.
cite-note-44. ↑ Vor dem Hintergrund der US-amerikanischen Geschichte sprechen Balinski/Young (1982), S. 99, von fĂŒnf traditionellen Divisorverfahren, nĂ€mlich zuzĂŒglich zu den beiden hier genannten noch die mit Aufrundung (Adams), harmonischer Rundung (Dean) und geometrischer Rundung (Hill).
cite-note-55. ↑ Minibiographien der Namenspatrone finden sich in Pukelsheim (2017), Chap. 16.
cite-note-schepers-66. ↑ rangma-c3-9fzahlverfahrenrangma-zahlverfahrenSchepers beschrieb das Divisorverfahren mit Standardrundung als Rangmaßzahlverfahren. Seine Rangmaßzahlen sind im Wesentlichen die Kehrwerte obiger Vergleichszahlen. Die Sitze gehen daher an die Parteien mit den niedrigsten Rangmaßzahlen.
cite-note-77. ↑ Grabmeier (2020).
cite-note-88. ↑ Pukelsheim (2015), S. 24.
cite-note-99. ↑ Die Terminologie des Gesetzes ist leicht verschlankt.
cite-note-1010. ↑ Deshalb heißt das Divisorverfahren mit Standardrundung alternativ auch Verfahren der ungeraden Teiler.
cite-note-1111. ↑ GLKrWG: Art. 35 Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlĂ€ge - BĂŒrgerservice. Abgerufen am 15. Dezember 2024.
cite-note-1212. ↑ Zitiert nach Grabmeier (2020), S. 839.
cite-note-1313. ↑ An solchen Sprungstellen unterscheidet sich die Standardrundung von der kaufmĂ€nnische Rundung, die bei Bruchteil ,5 immer aufrundet.
cite-note-1414. ↑ Pukelsheim (2017), S. 85.
cite-note-1515. ↑ Die Empfehlung, mit der Droop-Quote zu starten, geht auf den Schweizer Eduard Hagenbach-Bischoff zurĂŒck. Das Divisorverfahren mit Abrundung (D'Hondt) heißt in der Schweiz daher auch Hagenbach-Bischoff-Verfahren. Das Auftauchen der Droop-Quote verfĂŒhrt gelegentlich zur Falschklassifikation als Quotenverfahren.
cite-note-1616. ↑ Pukelsheim (2015), S. 24.
cite-note-1717. ↑ Michel Balinski: Le suffrage universel inachevĂ©. Éditions Belin, Paris 2004, S. 92.
cite-note-1818. ↑ Kopfermann (1991), S. 202, spricht hier von linearen Divisorverfahren, Pukelsheim (2015), S. 8, von stationĂ€ren Sprungstellenfolgen.
cite-note-1919. ↑ Balinski/Young (1982), S. 58.
cite-note-2020. ↑ Lawrence R. Ernst: Apportionment methods for the House of Representatives and the court challenges. Management Science 40 (1994) 1207-1227.
cite-note-2121. ↑ Deshalb heißt das Verfahren im Englischen auch method of largest remainders (LR method).
cite-note-2222. ↑ Pukelsheim (2015), S. 103.
cite-note-2323. ↑ Wolfgang Bischof/Carina Hindinger/Friedrich Pukelsheim: Listenverbindungen - ein Relikt im bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Bayerische VerwaltungsblĂ€tter 147 (2016) 73-76.
cite-note-2424. ↑ Quotenverfahren, die eine Variante der Hare-Quote oder der Droop-Quote benutzen, die ganzzahlig ist, können wegen dieser Ganzzahligkeit von der HomogenitĂ€tsbedingung leicht abweichen. Die Abweichung wird allgemein als vernachlĂ€ssigbar angesehen.
cite-note-2525. ↑ Damit allgemeine Divisorverfahren exakt sind, mĂŒssen die Sprungstellen s ( n ) {\displaystyle s(n)} nicht nur im Ganzzahlintervall [ n − − 1 ; n ] {\displaystyle [n-1;n]} lokalitisert sein, sondern zusĂ€tzlich eine Links-rechts-Disjunktion erfĂŒllen, siehe Pukelsheim (2015), S. 6. Eine Version des Exaktheitsbegriffs, die allgemeiner ist als die hier angegebene, erlaubt, dass Parteistimmen gegen Sitzzahlen konvergieren dĂŒrfen (statt gleich zu sein), siehe Pukelsheim (2017), S. 76.
cite-note-2626. ↑ Balinski/Young (1982), S. 141, sprachen von uniformity, Young (in Equity. Princeton University Press, Princeton, 1994, S. 171) von consistency. Schließlich setzte sich coherence durch, siehe Michel Balinski: Die Mathematik der Gerechtigkeit. In: Spektrum der Wissenschaft (MĂ€rz 2004) 90-97.
cite-note-2727. ↑ Dies ist der Top-down-Teil coherence of partial solutions des KohĂ€renzbegriffs. Die vollstĂ€ndige Definition umfasst noch einen Bottom-up-Teil coherence of substituted solutions, siehe Pukelsheim (2017), S. 160.
cite-note-2828. ↑ Antonio Palomares/Friedrich Pukelsheim/Victoriano Ramírez: The whole and its parts: On the Coherence Theorem of Balinski and Young. Mathematical Social Sciences 83 (2016) 11-19.
cite-note-2929. ↑ Antonio Palomares, Friedrich Pukelsheim, Victoriano Ramírez: Note on axiomatic properties of apportionment methods for proportional representation systems. In: Mathematical Programming (2022). doi:10.1007/s10107-022-01835-2
cite-note-3030. ↑ Beispiele, die sich an die Wahl zum 18. Bayerischen Landtag anlehnen, konstruieren Wolfgang Bischof/Friedrich Pukelsheim: Überlegungen zum Landeswahlgesetz nach der Wahl zum 18. Bayerischen Landtag am 14. Oktober 2018. Bayerische VerwaltungsblĂ€tter 150 (2019) 757-769, S. 764.
cite-note-3131. ↑ Pukelsheim (2017), S. 179.
cite-note-3232. ↑ Die ungenĂŒgende Bevölkerungszuwachs-Monotonie war 2008 der Anlass, im Bundeswahlgesetz das Hare-Quotenverfahren mit Ausgleich nach grĂ¶ĂŸten Resten durch das (bevölkerungszuwachsmonotone) Divisorverfahren mit Standardrundung zu ersetzen, siehe Bundestagsdrucksache 16/4300 vom 24. Januar 2007.
cite-note-3333. ↑ Pukelsheim (2017), S. 214. Alle drei Formeln gelten unter der Annahme h ≄ ≄ 2 ℓ ℓ − − 2 {\displaystyle h\geq 2\ell -2} , d. h. unrealistisch kleine HausgrĂ¶ĂŸen werden nicht erfasst.
cite-note-3434. ↑ Friedrich Pukelsheim/Sebastian Maier/Peter LeutgĂ€b: Zur Vollmandat-Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz. Nordrhein-WestfĂ€lische VerwaltungsblĂ€tter 22 (2009) 85-90.
cite-note-3535. ↑ Kopfermann (1991), S. 98.
cite-note-3636. ↑ Pukelsheim (2017), S. 221.
cite-note-3737. ↑ Balinski/Young (1982), S. 129, Theorem 6.1. Der Unmöglichkeitssatz wird manchmal so verstanden, dass es kein Sitzzuteilungsverfahren gebe, das perfekt sei. Balinski und Young deuten den Satz allerdings ganz anders. Im Absatz vor Theorem 6.1 fĂŒhren die Autoren aus, dass die Quotenbedingung mit dem Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit nicht wirklich vereinbar sei, weil sie schwache Parteien einem breiteren Anpassungsbereich unterwerfe als starke Parteien. Die grundsĂ€tzliche Unvereinbarkeit von Quotenbedingung und ProportionalitĂ€t werde durch den Unmöglichkeitssatz ĂŒberaus klar belegt.
cite-note-3838. ↑ Genauer: FĂŒr jede Partei j {\displaystyle j} konvergiert fĂŒr große HausgrĂ¶ĂŸen ( h → → ∞ ∞ {\displaystyle h\to \infty } ) der Erwartungswert der Differenz x j − − ( v j / v ) h {\displaystyle x_{j}-(v_{j}/v)h} gegen Null, siehe Pukelsheim (2017), Chap. 7.
cite-note-3939. ↑ Um als kleinere Partei nicht weiterhin ihren grĂ¶ĂŸeren Partner zu alimentieren, setzte die FDP 1983 bei den Koalitionsverhandlungen durch, im Bundeswahlgesetz das bis dahin geltenden (verzerrte) D’Hondt-Verfahren durch das (unverzerrte) Hare/Niemeyer-Verfahren zu ersetzen.
cite-note-4040. ↑ Pukelsheim (2015), S. 38.
cite-note-4141. ↑ BVerfGE 1 (1952) 208-263, S. 246.
cite-note-4242. ↑ AndrĂ© Sainte-LaguĂ«: La reprĂ©sentation proportionnelle et la mĂ©thode des moindres carrĂ©s. Annales scientifiques de l'École normale supĂ©rieure, TroisiĂšme sĂ©rie 27 (1910) 529-542.
cite-note-4343. ↑ Ladislaus von Bortkiewicz: Ergebnisse verschiedener Verteilungssysteme bei der VerhĂ€ltniswahl. Annalen fĂŒr soziale Politik und Gesetzgebung 6 (1919) 592-613, S. 608.
cite-note-4444. ↑ George PĂłlya: Sur la reprĂ©sentation proportionnelle en matiĂšre Ă©lectorale. Enseignement MathĂ©matique 20 (1919) 355-379.
cite-note-4545. ↑ Edward V. Huntington: A new method of apportionment of representatives. In: Journal of the American Statistical Association 17 (1921) 859-870. Siehe auch Thomas L. Bartlow: Mathematics and Politics – Edward V. Huntington and Apportionment of the United States Congress. Proceedings of the Canadian Society for History and Philosophy of Mathematics 19 (2006) 29-54.
cite-note-4646. ↑ BVerfGE 16 (1964) 130-144, S. 144.
cite-note-4747. ↑ § 6 Bundeswahlgesetz.
cite-note-4848. ↑ Bundeswahlleiter, Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021, Heft 3 EndgĂŒltige Ergebnisse nach Wahlkreisen, S. 422.
cite-note-4949. ↑ Pukelsheim (2015), S. 107.
cite-note-5050. ↑ Pukelsheim (2015), Abschn. 4.6.
cite-note-5151. ↑ Ilka Agricola, Friedrich Pukelsheim: Horst F. Niemeyer und das Proportionalverfahren. In: Mathematische Semesterberichte 64 (2017) 129-146.
cite-note-5252. ↑ Kopfermann (1991), S. 99.
cite-note-5353. ↑ Jean-Antoine-Nicolas de Caritat Marquis de Condorcet: Plan de constitution prĂ©sentĂ© Ă  la Convention nationale, les 15 et 16 fĂ©vrier 1793.
cite-note-5454. ↑ Daniel Schulz (Herausgeber): Marquis de Condorcet. Freiheit, Revolution, Verfassung. Kleine politische Schriften. Berlin 2010, S. 242.
cite-note-5555. ↑ Peter Cornelius Mayer-Tasch, Ion Contiades: Die Verfassungen Europas. Stuttgart 1966, S. 632.